Mitteilungen im Abl. nº T-738/18 of Tribunal General de la Unión Europea, February 01, 2019

Resolution DateFebruary 01, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-738/18

Klage, eingereicht am 11. Dezember 2018 - Dragnea/Kommission

(Rechtssache T-738/18)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Liviu Dragnea (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigte: B. O’Connor, Solicitor, und Rechtsanwalt S. Gubel)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

den mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 an seinen rechtlichen Vertreter gesandten Beschluss der Kommission (OCM(2018)20575) für nichtig zu erklären,

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt sich auf drei Klagegründe.

Die Kommission habe gegen Art. 9 Abs. 1, 9 Abs. 2 und 9 Abs. 4 der OLAF-Verordnung1 verstof‌len und die Rechte des Klägers auf Verteidigung in den Untersuchungen, einschlief‌llich des Rechts, gehört zu werden, und der Einhaltung der Unschuldsvermutung, verletzt.

Die Kommission habe im Zusammenhang mit den Untersuchungen sowie mit der Weigerung, eine Untersuchung über die Durchführung der Untersuchung des OLAF einzuleiten, gegen den Grundsatz der guten Verwaltung verstof‌len.

Die Kommission habe gegen das Recht auf Zugang zu Dokumenten betreffend die Untersuchung des OLAF verstof‌len.

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