Mitteilungen im Abl. nº T-294/19 of Tribunal General de la Unión Europea, June 21, 2019
Resolution Date | June 21, 2019 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-294/19 |
Klage, eingereicht am 4. Mai 2019 - Vanhoudt u. a./EIB
(Rechtssache T-294/19)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Patrick Vanhoudt (Gonderange, Luxemburg) und neun weitere Kläger (Prozessbevollmächtigter: A. Haines, Barrister)
Beklagte: Europäische Investitionsbank (EIB)
Anträge
Die Kläger beantragen,
die Entscheidung der EIB vom 31. Januar 2019, den Klägern eine Entschädigung für ihre nicht ausgeglichenen Verluste und die Teilhabe an dem Simulationswerkzeug von SPAC und/oder dessen Ergebnissen zu verweigern, aufzuheben;
ferner, oder hilfsweise, der EIB aufzuerlegen, den Klägern den immateriellen Schaden zu ersetzen, der aus der Entscheidung der EIB, ihnen das Simulationswerkzeug von SPAC und/oder dessen Ergebnisse vorzuenthalten, entstanden ist und durch diese verursacht wurde;
der EIB aufzuerlegen, das versicherungsmathematische Simulationswerkzeug von SPAC und seine Ergebnisse in Form von Ausdrucken der versicherungsmathematischen Simulationen offenzulegen, so dass die Kläger ihren nicht ausgeglichenen Verlust und damit die Angemessenheit - oder Unangemessenheit - der von der EIB im Anschluss an die Reformen ihrer Pensionen und Vergütungen vorgesehen Ausgleichsmaflnahmen beurteilen können;
der EIB die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird - soweit es um den Aufhebungsantrag geht - auf vier Gründe und - was den Antrag betrifft, der Gerichtshof möge die Vorlage des genannten Simulationswerkzeugs und seiner Ergebnisse anordnen - auf die weiteren nachstehend angeführten Gründe gestützt.
Im Hinblick auf den Aufhebungsantrag Verstofl gegen die Nrn. 9, 10 und 14 bis 18 des Memorandum of Understanding und die ihm beigefügte Nebenvereinbarung zwischen der EIB und ihrer Personalvertretung vom 18. Mai 2009.
Im Hinblick auf den Aufhebungsantrag Verstofl gegen der Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Im Hinblick auf den Aufhebungsantrag Verstofl gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz, eine gute Verwaltung und Transparenz.
Im Hinblick auf den Aufhebungsantrag Verstofl gegen das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten.
Im...
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