Mitteilungen im Abl. nº T-40/16 of Tribunal General de la Unión Europea, August 30, 2019

Resolution DateAugust 30, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-40/16

Klage, eingereicht am 29. Juli 2019 - MU/Parlament

(Rechtssache T-40/16)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: MU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Bruno)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2015, mit der die in Art. 24 Abs. 9 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments genannte zusätzliche Zahlung für Praktikanten mit einer Behinderung verweigert wird, rechtswidrig ist,

infolgedessen festzustellen, dass er als Person mit einem Behinderungsgrad von 70 % das Recht auf Anerkennung der zusätzlichen Zahlung gemäf‌l Art. 29 Abs. 9 der Regelung über Praktika beim Europäischen Parlament hat,

das Europäische Parlament zu verurteilen, ihm die in der anwendbaren Regelung vorgesehene zusätzliche Vergütung zuzüglich Zinsen und Währungsausgleich ab dem Zeitpunkt des Antrags bei der Verwaltung bis zur tatsächlichen Zahlung zu zahlen und die im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten zu tragen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Die Anerkennung der in Art. 24 Abs. 9 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments vorgesehenen zusätzlichen Zahlung für Personen mit einer Behinderung stehe nicht im Ermessen des Europäischen Parlaments.

Der Behinderungsgrad werde durch den Vertrauensarzt des Europäischen...

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