Mitteilungen im Abl. nº T-803/19 of Tribunal General de la Unión Europea, January 24, 2020

Resolution DateJanuary 24, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-803/19

Klage, eingereicht am 19. November 2019 - etc-gaming und Casino-Equipment/Kommission

(Rechtssache T-803/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerinnen: etc-gaming GmbH (Wien, Österreich) und Casino-Equipment Vermietungs GmbH (Wien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Schuster)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, zum Ersatz des Schadens in Höhe von 110 836 927,73 Euro zu verurteilen, den sie infolge Unterlassens der gebotenen Schaffung eines Rechtsbehelfs im Sinne von Art. 6 Abs. 1 und 13 EMRK, Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta), im Vermögen der Klägerinnen rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat;

hilfsweise die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, dem Grunde nach zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, den sie infolge Unterlassens der gebotenen Schaffung eines Rechtsbehelfs im Sinne von Art. 6 Abs. 1 und 13 EMRK, Art. 47 der Charta, im Vermögen der Klägerinnen rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat bzw. der künftig noch entsteht;

die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, zum Ersatz der Kosten dieses Verfahrens zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgenden Grund gestützt:

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