Mitteilungen im Abl. nº T-562/19 of Tribunal General de la Unión Europea, September 20, 2019

Resolution DateSeptember 20, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-562/19

Klage, eingereicht am 14. August 2019 - Klein/Kommission

(Rechtssache T-562/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Christoph Klein (Groflgmain, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-J. Ahlt)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Europäische Kommission eine Vertragsverletzung dadurch begeht, dass sie im am 7. Januar 1998 von Deutschland eingeleiteten Schutzklauselverfahren betreffend des CE-gekennzeichneten Medizinprodukts „Inhaler Broncho-Air“ untätig geblieben ist und keine Entscheidung nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 93/42/EWG1 erlassen hat;

der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger sieben Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Die Europäische Kommission verstofle gegen Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 93/42/EWG, indem sie seit der Einleitung des Schutzklauselverfahrens für das CE-gekennzeichnete Medizinprodukt „Inhaler Broncho-Air“ am 7. Januar 1998 keine Entscheidung getroffen und hierbei keinen Ermessensspielraum gehabt habe.

Zweiter Klagegrund: Aufgrund der Entscheidungskarenz (Untätigkeit) verstofle die Europäische Kommission gegen Art. 34 AEUV und das Recht auf einen freien Warenverkehr für das Medizinprodukt „Inhaler Broncho-Air“.

Dritter Klagegrund: Die Europäische Kommission verstofle aufgrund ihrer Entscheidungskarenz gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta), da hierdurch dem Kläger der Zugang zur Überprüfung der Entscheidung und die Ausübung seiner Verteidigungsrechte vor dem gesetzlichen Richter bzw. dem Gerichtshof verwehrt würden.

Vierter Klagegrund: Die Europäische Kommission verstofle gegen Art. 41 der Charta, da bislang keine Anhörung der von der nationalen Verbotsverfügung Betroffenen und keine Entscheidung innerhalb angemessener Frist trotz der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 93/42/EWG...

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