Mitteilungen im Abl. nº T-430/20 of Tribunal General de la Unión Europea, August 07, 2020

Resolution DateAugust 07, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-430/20

Klage, eingereicht am 9. Juli 2020 - KV/Kommission

(Rechtssache T-430/20)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: KV (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Velardo)

Beklagter: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt die Aufhebung

der Entscheidung vom 23. Mai 2019, mit der er wegen fehlender Berufserfahrung vom Auswahlverfahren EPSO/AD/371/19 ausgeschlossen wurde,

der Entscheidung vom 19. September 2019, mit der der Antrag auf Überprüfung des Ausschlusses vom Auswahlverfahren EPSO/AD/371/19 zurückgewiesen wurde, und

der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 31. März 2020, mit der die nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde.

Ferner wird beantragt, der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf fünf Gründe.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler, da die dreijährige Berufserfahrung des Klägers im Bereich Kommunikation nicht berücksichtigt worden sei.

Verstofl gegen die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, da der Prüfungsausschuss Kriterien für die Bewertung der Bewerber aufgestellt habe, die nicht der Bekanntmachung entsprächen, indem er insbesondere eine spezifische Berufserfahrung im Bereich Kommunikation verlangt habe.

Verstofl gegen den Gleichheitsgrundsatz, da der...

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