Mitteilungen im Abl. nº T-465/20 of Tribunal General de la Unión Europea, August 14, 2020

Resolution DateAugust 14, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-465/20

Klage, eingereicht am 22. Juli 2020 - Ryanair/Kommission

(Rechtssache T-465/20)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Ryanair DAC (Swords, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Vahida, F. Laprévote, S. Rating und I. Metaxas-Maranghidis)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 10. Juni 2020 über die staatliche Beihilfe SA.57369 (2020/N) COVID-19 - Portugal - Beihilfe für TAP 1 für nichtig zu erklären;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen;

über ihre Klage im beschleunigten Verfahren gemäfl Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs zu entscheiden.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende fünf Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Mit dem angefochtenen Beschluss werde nicht festgestellt, dass die Beihilfe in den sachlichen Anwendungsbereich der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung (R&U Leitlinien)2 falle.

Zweiter Klagegrund: Die Kommission habe Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV falsch angewandt.

Dritter Klagegrund: Der Beschluss verstofle gegen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit.

Vierter Klagegrund: Die Kommission habe kein förmliches Prüfverfahren eröffnet.

Fünfter Klagegrund: Der Beschluss verstofle gegen die Begründungspflicht der Kommission.

____________

[1] Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 10...

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