Mitteilungen im Abl. nº T-613/19 of Tribunal General de la Unión Europea, November 22, 2019

Resolution DateNovember 22, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-613/19

Klage, eingereicht am 10. September 2019 - ENIL Brussels Office u. a./Kommission

(Rechtssache T-613/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: European Network on Independent Living Brussels Office (ENIL Brussels Office) (Brüssel, Belgien), Validity Foundation (Budapest, Ungarn), Center for Independent Living - Sofia (Sofia, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Van Vooren und Ł. Gorywoda)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Kläger beantragen,

eine Handlung der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären, mit der diese es abgelehnt hat, Zahlungsfristen zu unterbrechen bzw. Zahlungen auszusetzen im Zusammenhang mit der Ausschreibung BG16RFOP001-5.002 „Unterstützung bei der Deinstitutionalisierung von Dienstleistungen für ältere und behinderte Personen“ unter der Prioritätsachse 5 „Regionale Sozialinfrastruktur“ des operationellen Programms „Regionen im Wachstum“;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung ihrer Klage bringen die Kläger drei Gründe vor:

Die Regelungen für die Anfechtung einer rechtswidrigen Handlung der EU-Organe seien in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz diskriminierend aufgrund von Behinderungen:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sehe eine Klagemöglichkeit für Dritte vor und die Kläger seien hinreichend repräsentativ, um eine Klage für Personen einzubringen, die nicht in der Lage seien, sich selbst gegen Diskriminierungen aufgrund der Entscheidung der Kommission, Zahlungsfristen im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Ausschreibung nicht zu unterbrechen bzw. derartige Zahlungen nicht auszusetzen, zu verteidigen.

Die angefochtene Handlung beeinträchtige die Rechtsposition einer klar abgegrenzten Gruppe von Personen, die nicht in der Lage seien, sich selbst vor Gericht zu vertreten. Dieser Klagegrund gliedert sich in folgende zwei Teile:

Die angefochtene Handlung berühre unmittelbar und...

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