Mitteilungen im Abl. nº T-381/20 of Tribunal General de la Unión Europea, August 21, 2020

Resolution DateAugust 21, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-381/20

Klage, eingereicht am 20. Juni 2020- Datax/REA

(Rechtssache T-381/20)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Datax sp. z o.o. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Bober)

Beklagte: Exekutivagentur für die Forschung

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 13. November 2019 (ARES 2019 7018535 - 13/11/2019) für nichtig zu erklären, die die teilweise Zurückweisung förderfähiger Kosten und die Rückforderung des Beitrags der Union betrifft und von der Klägerin die Zahlung pauschalierten Schadensersatzes verlangt;

der Exekutivagentur für die Forschung die Verfahrenskosten aufzuerlegen, einschliefllich der Kosten der Klägerin für die berufsmäflige Vertretung vor dem Gerichtshof.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende acht Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Der Sachverhalt sei fehlerhaft festgestellt worden, und es sei gegen polnisches Arbeitsrecht verstoflen worden.

Zweiter Klagegrund: Die dem Unionsrecht zugrunde liegenden Grundsätze, insbesondere der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, seien verletzt worden.

Dritter Klagegrund: Es gebe keine Unregelmäfligkeiten auf Seiten der Klägerin.

Vierter Klagegrund: Der Grundsatz der Verhältnismäfligkeit sei...

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