Beschlüsse (Information) nº T-108/18 of Tribunal General de la Unión Europea, October 23, 2019
Resolution Date | October 23, 2019 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-108/18 |
Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. Oktober 2019 - Universität Koblenz-Landau/Kommission und EACEA
(Rechtssache T-108/18)
„Nichtigkeitsklage - Schiedsklausel - Maflnahme Tempus IV - Finanzhilfevereinbarungen - Bestimmung des Beklagten - Teilweise Unzulässigkeit“
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Nichtigkeitsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Klage gegen den Urheber der angefochtenen Handlung - Ausnahmen - Handlungen, die aufgrund von übertragenen Befugnissen erlassen werden und dem übertragenden Organ zuzuschreiben sind - Handlungen, die von der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ (EACEA) unterzeichnet sind - Zuständigkeit der EACEA für den Erlass dieser Handlungen - Klage gegen die Kommission - Unzulässigkeit
(Art. 263 AEUV; Verordnung Nr. 58/2003 des Rates; Beschluss 2013/776 der Kommission)
(vgl. Rn. 20-47)
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Gerichtliches Verfahren - Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel - Beklagteneigenschaft - Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen der Modernisierung der Hochschulbildung von Drittstaaten geschlossen wurden - Mit der Kommission geschlossene Vereinbarungen -Eintritt der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ (EACEA) von Gesetzes wegen in die Rechte und Pflichten der Kommission - Klage gegen die Kommission - Unzulässigkeit
(Art. 272 AEUV; Verordnung Nr. 58/2003 des Rates; Beschluss 2013/776 der Kommission)
(vgl. Rn. 49-52)
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Gerichtliches Verfahren - Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel - Beklagteneigenschaft - Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen der Modernisierung der Hochschulbildung von Drittstaaten geschlossen wurden - Mit...
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