Beschlüsse (Information) nº T-108/18 of Tribunal General de la Unión Europea, October 23, 2019

Resolution DateOctober 23, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-108/18

Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. Oktober 2019 - Universität Koblenz-Landau/Kommission und EACEA

(Rechtssache T-108/18)

„Nichtigkeitsklage - Schiedsklausel - Maflnahme Tempus IV - Finanzhilfevereinbarungen - Bestimmung des Beklagten - Teilweise Unzulässigkeit“

  1. Nichtigkeitsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Klage gegen den Urheber der angefochtenen Handlung - Ausnahmen - Handlungen, die aufgrund von übertragenen Befugnissen erlassen werden und dem übertragenden Organ zuzuschreiben sind - Handlungen, die von der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ (EACEA) unterzeichnet sind - Zuständigkeit der EACEA für den Erlass dieser Handlungen - Klage gegen die Kommission - Unzulässigkeit

    (Art. 263 AEUV; Verordnung Nr. 58/2003 des Rates; Beschluss 2013/776 der Kommission)

    (vgl. Rn. 20-47)

  2. Gerichtliches Verfahren - Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel - Beklagteneigenschaft - Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen der Modernisierung der Hochschulbildung von Drittstaaten geschlossen wurden - Mit der Kommission geschlossene Vereinbarungen -Eintritt der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ (EACEA) von Gesetzes wegen in die Rechte und Pflichten der Kommission - Klage gegen die Kommission - Unzulässigkeit

    (Art. 272 AEUV; Verordnung Nr. 58/2003 des Rates; Beschluss 2013/776 der Kommission)

    (vgl. Rn. 49-52)

  3. Gerichtliches Verfahren - Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel - Beklagteneigenschaft - Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen der Modernisierung der Hochschulbildung von Drittstaaten geschlossen wurden - Mit...

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