Beschlüsse (Information) nº T-654/19 of Tribunal General de la Unión Europea, December 12, 2019

Resolution DateDecember 12, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-654/19

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Dezember 2019 - FF/Kommission

(Rechtssache T-654/19 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - Haftung der Union - Fotografie eines Mannes, die als gesundheitsbezogener Warnhinweis verwendet wird - Schadensersatzklage - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Erforderlichkeit - Unzulässigkeit“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 256 Abs. 1, Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156)

    (vgl. Rn. 14-17)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Antrag, der auf die Anordnung eines gerichtlichen Gutachtens gerichtet ist - Antrag, der darauf gerichtet ist, dem Antragsteller zusätzliche Beweise zum Nachweis der Begründetheit seines Vorbringens zu verschaffen - Unzulässigkeit

    (Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156)

    (vgl. Rn. 23)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Antrag, der auf die Anordnung eines gerichtlichen Gutachtens gerichtet ist - Schaden, der zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters bereits eingetreten war - Schaden, der durch den Erlass der begehrten Anordnung nicht mehr verhindert...

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