Mitteilungen im Abl. nº T-550/20 of Tribunal General de la Unión Europea, October 02, 2020

Resolution DateOctober 02, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-550/20

Klage, eingereicht am 4. September 2020 - Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten

(Rechtssache T-550/20)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Eleanor Sharpston (Schoenfels, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: N. Forwood, Barrister-at-Law, und J. Flynn, QC)

Beklagte: Rat der Europäischen Union, Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 2. September 2020 über die Ernennung dreier Richter und eines Generalanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union für nichtig zu erklären, soweit damit Herr Athanasios Rantos vermeintlich mit Wirkung vom 7. September 2020 zum Generalanwalt des Gerichtshofs ernannt wurde;

den Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende drei Gründe gestützt:

  1. 50 Abs. 3 EUV sei rechtsfehlerhaft ausgelegt worden. Weder diese noch irgendeine andere Bestimmung des primären Unionsrechts bewirke oder erfordere die automatische Beendigung der Amtszeit der Klägerin als Generalanwältin, die am 6. Oktober 2021 ende. Demnach habe es keinen unbesetzten Posten gegeben, der rechtskonform mit Herrn Rantos hätte besetzt werden können.

Es sei gegen den unionsrechtlichen Verfassungsgrundsatz der Unabhängigkeit der Justiz verstoflen worden. Durch den im angefochtenen Beschluss eingenommenen Standpunkt zu einer...

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