Beschlüsse (Information) nº T-163/20 of Tribunal General de la Unión Europea, May 25, 2020

Resolution DateMay 25, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-163/20

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. Mai 2020 - Isopix/Parlament

(Rechtssache T-163/20 R und T-163/20 RII)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erbringung fotografischer Dienstleistungen - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit der Klage - Unzulässigkeit - Dringlichkeit - Fumus boni iuris - Interessenabwägung“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Prima facie bestehende Zulässigkeit der Klage

    (Art. 278 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 1 und 2)

    (vgl. Rn. 22-24)

  2. Anfechtungsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen - Maflnahme des Parlaments, mit der ein Angebot eines Bieters für einen öffentlichen Auftrag abgelehnt wird -Beurteilung im Licht des Inhalts und des Kontextes der Entscheidung, ob diese endgültig ist oder nicht - Handlung, die eine Zwischenmaflnahme darstellt - Maflnahme, die nicht als beschwerend anzusehen ist - Unzulässigkeit

    (Art. 278 AEUV)

    (vgl. Rn. 25-27, 33-36)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Schwere des Schadens - Situation, die die Existenz der antragstellenden Gesellschaft gefährden könnte - Beurteilung in Bezug auf seine Gröfle und seinen Umsatz sowie die Lage des Konzerns, zu dem das Unternehmen gehört - Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls

    (Art. 278 und 279 AEUV)

    (vgl. Rn. 27-30, 33, 36)

  4. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 40, 41)

  5. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Beurteilung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe - Schwerer Schaden - Hinlänglichkeit im Fall eines besonders ernsthaften fumus boni iuris, der in einer offenkundigen und schwerwiegenden Rechtswidrigkeit besteht - Voraussetzung - Einreichung des Antrags auf vorläufigen...

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