Mitteilungen im Abl. nº T-163/20 of Tribunal General de la Unión Europea, May 15, 2020

Resolution DateMay 15, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-163/20

Klage, eingereicht am 2. April 2020 - Isopix/Parlament

(Rechtssache T-163/20)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Isopix SA (Ixelles, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Van den Bulck und J. Fahner)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

- die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die der Klägerin mit Schreiben vom 24. März 2020 bekannt gegeben wurde, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass ihr Angebot für den öffentlichen Auftrag COMM/DG/AWD/2019/854 nicht erfolgreich gewesen sei und dieser Auftrag an einen anderen Bieter vergeben worden sei, gemäfl Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für nichtig zu erklären;

- das Parlament zu verurteilen, eine erneute Prüfung der Angebote durchzuführen; hilfsweise das Parlament zu verurteilen, an die Klägerin zur Wiedergutmachung des Schadens, der wegen des Verlusts einer Chance, den Zuschlag für den Auftrag zu erhalten, entstanden sei, Schadensersatz sowie die mit der Teilnahme an dieser Ausschreibung verbundenen Kosten und Auslagen zu zahlen;

- das Parlament zu verurteilen, den Analysebericht der Angebote vorzulegen;

- dem Parlament sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf vier Gründe.

Verletzung der Begründungspflicht. Die Klägerin macht geltend, dass die Mitteilungen des Parlaments keine Begründung nach den Erfordernissen der Haushaltsordnung darstellten, da diese weder die qualitativen Vorteile des erfolgreichen Angebots noch Informationen über das Preiskriterium noch über die Endnote des Angebots der Klägerin enthielten.

Verletzung der...

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