Beschlüsse (Information) nº T-849/19 of Tribunal General de la Unión Europea, April 20, 2020

Resolution DateApril 20, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-849/19

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. April 2020 - Leonardo/Frontex

(Rechtssache T-849/19 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Durchführung - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 9-12)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Zweck - Sicherung der vollen Wirksamkeit der künftigen Entscheidung zur Hauptsache, ohne sie vorwegzunehmen oder ihr die praktische Wirksamkeit zu nehmen

    (Art. 279 AEUV)

    (vgl. Rn. 15)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Durchführung - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Finanzieller Schaden - Pflicht, konkrete und genaue Angaben zu machen, die durch detaillierte Nachweisdokumente erhärtet sind - Fehlen

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 16, 26, 27)

  4. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Durchführung - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Beurteilung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe - Schwerer Schaden - Hinlänglichkeit im Fall eines besonders ernsthaften fumus boni iuris, der in einer offenkundigen und schwerwiegenden Rechtswidrigkeit besteht - Voraussetzung - Einreichung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz innerhalb der Stillhaltefrist vor Vertragsschluss mit dem Zuschlagsempfänger - Nichtanwendung im Fall eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz, der die Aussetzung des Ausschreibungsverfahrens in seinem Anfangsstadium zum Gegenstand hat

    (Art. 278 AEUV; Charta der...

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