Mitteilungen im Abl. nº T-378/20 of Tribunal General de la Unión Europea, July 17, 2020

Resolution DateJuly 17, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-378/20

Klage, eingereicht am 19. Juni 2020 - Ryanair/Kommission

(Rechtssache T-378/20)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Ryanair DAC (Swords, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Vahida, F. Laprévote, S. Rating und I. Metaxas-Maranghidis)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 15. April 2020 über die staatliche Beihilfe SA.567951 für nichtig zu erklären, und

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen;

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende fünf Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Die Europäische Kommission habe gegen das rechtliche Erfordernis verstoflen, dass genehmigte Beihilfen gemäfl Art. 107 Abs. 2 Buchst. b AEUV Schäden, die durch auflergewöhnliche Ereignisse entstanden sind, und nicht nur Schäden eines Geschädigten solcher Ereignisse beseitigen müssten.

Zweiter Klagegrund: Die Europäische Kommission habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler bei der Prüfung der Verhältnismäfligkeit der Beihilfe für die durch die COVID-19 Krise entstandenen Schäden begangen.

Dritter Klagegrund: Die Europäische Kommission verstofle gegen besondere Vorschriften des AEUV und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit, die für die Liberalisierung des Luftverkehrs in der Union seit Ende der 1980er Jahre wesentlich gewesen seien. Die Liberalisierung des Luftverkehrsmarkts in der Union habe das Wachstum von echten paneuropäischen Billigfluggesellschaften ermöglicht. Die Europäische Kommission habe die diesen paneuropäischen Fluggesellschaften durch die COVID-19 Krise...

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