Mitteilungen im Abl. nº T-257/20 of Tribunal General de la Unión Europea, June 05, 2020

Resolution DateJune 05, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-257/20

Klage, eingereicht am 7. Mai 2020 - González Calvet/SRB

(Rechtssache T-257/20)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Ramón González Calvet und Joan González Calvet (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Molina Bosch)

Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB),

Anträge

Die Kläger beantragen,

den Beschluss SRB/EES/2020/52 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vom 17. März 2020 für nichtig zu erklären;

sämtliche Aktiva der gesamten Bankengruppe Banco Popular zum Ansatz zu bringen und nicht, wie dies Deloitte gemacht hat, nur die Aktiva der Muttergesellschaft getrennt von denen ihrer Tochtergesellschaften anzusetzen, da nicht nur die Muttergesellschaft, sondern die gesamte Gruppe von der Banco Santander übernommen worden sei;

die ordnungsgemäfl bedienten Kredite mit 100 % ihres Buchwerts zum Ansatz zu bringen;

die notleidenden Kredite mit 100 % ihres Buchwerts zum Ansatz zu bringen, da sie durch Sicherheiten und Rücklagen zu nahezu 100 % gedeckt seien;

das Immobilienvermögen der Bankengruppe Banco Popular mit 10 896 Millionen Euro anzusetzen, da die entsprechenden Rücklagen bereits abgezogen worden seien;

die gesamten Aktiva der Bankengruppe Banco Popular gemäfl den in der Klageschrift angeführten Argumenten mit 153 785 Millionen Euro zum Ansatz zu bringen, so dass die Aktionäre im Fall einer Abwicklung nach Abzug der nach Auffassung von Deloitte den Gläubigern noch geschuldeten 124 420 Millionen Euro einen Veräuflerungswert von 29 365 Million Euro erhalten;

als Entschädigung einen Betrag von 7,00 Euro je Aktie festzusetzen, der sich ergibt, wenn man 29 365 Millionen Euro durch die 4 196 Millionen Aktien teilt, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Umlauf waren;

eine Entschädigung in Höhe von 317 072 Euro (drei hundert siebzehn tausend zwei-und-siebzig Euro) an Ramon González Calvet für die Enteignung seiner 45 296 Aktien und in Höhe von 11 977 Euro (elf tausend neun hundert sieben-und-siebzig Euro) an Juan González Calvet für die Enteignung seiner 1 711 Aktien zu zahlen und ihnen die Kosten des Verfahrens zu erstatten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Am 6. Juni 2017 löste der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) die Banco Popular auf und verkaufte sie zum Preis von 1 Euro an die Banco Santander. Am 17. März 2020 entschied der Einheitliche Abwicklungsausschuss, nachdem den von seinem Beschluss betroffenen Anleihegläubigern und Aktionären der Banco Popular rechtliches Gehör gewährt...

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