Mitteilungen im Abl. nº T-475/20 of Tribunal General de la Unión Europea, November 13, 2020

Resolution DateNovember 13, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-475/20

Klage, eingereicht am 9. August 2020 - LE/Kommission

(Rechtssache T-475/20)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: LE (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Straus)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss der Kommission C(2020) 3988 final vom 9. Juni 2020 und den mit ihm zusammenhängenden Beschluss und Belastungsanzeigen sowie seine Durchführung und Umsetzung durch die Kommission und etwaige ermächtigte Stellen gemäfl Art. 299 AEUV für nichtig zu erklären;

alle sonstigen Maflnahmen anzuordnen oder vorzunehmen, die das Gericht für erforderlich und angemessen hält; und

der Kommission die durch das Verfahren entstandenen Kosten einschliefllich der Anwaltskosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt die Klage auf folgende Gründe:

Zeitablauf und Nichtwürdigung relevanter Tatsachen

Die Kommission habe mehr als 5 Jahre ohne vollständige Transparenz für die Überprüfungen und ihre Weigerung gebraucht, der Klägerin die Möglichkeit einzuräumen, zusätzliche Anträge zu stellen und/oder ihren Anträgen auf Information und Begründung nachzukommen. Die Berichterstattung der Kommission sei unvollständig, ungenau und nicht mit der Gesetzgebung zur Evaluierung, Überprüfung und Kontrolle von Subventionen vereinbar gewesen.

Gleichbehandlung und Transparenz

Die Kündigung der Vereinbarung sei ohne jeden triftigen Grund erfolgt und die Tatsache, dass eine solche Kündigung in der Vereinbarung nicht vorgesehen gewesen sei, sei von der Kommission ignoriert worden.

Grundsätze der guten Regierungsführung

Die Kommission habe nicht nach den Grundsätzen der guten Regierungsführung, d. h. der verantwortungsvollen Verwaltung...

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