Mitteilungen im Abl. nº T-705/19 of Tribunal General de la Unión Europea, November 22, 2019

Resolution DateNovember 22, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-705/19

Klage, eingereicht am 15. Oktober 2019 - GV/Kommission

(Rechtssache T-705/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: GV (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B.-H. Vincent)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Rechtssache vorrangig zu behandeln;

die Entscheidung vom 26. Juli 2019 mit dem Aktenzeichen R/213/19, mit dem sein Antrag auf Beistand zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

der Anstellungsbehörde aufzugeben, jegliche Versetzungsmaflnahme zu ergreifen, mit der sich der Kläger aus der GD EAC entfernen lässt, dabei aber die Besoldungsgruppe und die tatsächliche Verortung des Dienstpostens in Brüssel beibehalten werden, um jeglichen familiären oder privaten Nachteil zu vermeiden;

die Kommission zur Zahlung eines vorläufigen Betrags von 13 018 Euro als Ersatz für den materiellen Schaden und von 250 Euro pro Tag ab dem 1. Februar 2018 bis zur Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache als Ersatz für den immateriellen Schaden zu verurteilen;

der Kommission gemäfl der Verfahrensordnung die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf fünf Gründe:

Die Kommission habe gegen Art. 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut), gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und gegen die Fürsorgepflicht verstoflen. Sie habe seinen Antrag auf Beistand zurückgewiesen, keine Ermittlungsmaflnahmen durchgeführt und seinen Antrag langsam, bürokratisch und unangemessen bearbeitet.

Die Kommission habe insoweit gegen Art. 12a des Statuts verstoflen, als sie den Sachverhalt, der seinem Antrag auf Beistand zugrunde gelegen habe, als Mobbing hätte qualifizieren müssen.

Die Kommission habe...

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