Mitteilungen im Abl. nº T-430/18 of Tribunal General de la Unión Europea, August 24, 2018

Resolution DateAugust 24, 2018
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-430/18

Klage, eingereicht am 10. Juli 2018 - American Airlines/Kommission

(Rechtssache T-430/18)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: American Airlines, Inc. (Fort Worth, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: J. Poitras, Solicitor, sowie Rechtsanwälte J. Ruiz Calzado und J. Wileur)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss über die Anerkennung von Bestandsschutz (Beschluss C[2018] 2788 vom 30. April 2018) für nichtig zu erklären;

der Kommission und gegebenenfalls den die Kommission unterstützenden Streithelfern die Kosten aufzuerlegen;

alle weiteren Anordnungen zu treffen, die unter den Umständen des vorliegenden Falles zweckdienlich erscheinen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin trägt vor, die Europäische Kommission habe sowohl Rechtsfehler als auch offensichtliche Beurteilungsfehler begangen, als sie den Beschluss C(2018) 2788 vom 30. April 2018 erlassen habe, in dem sie festgestellt habe, dass Delta berechtigt gewesen sei, angestammte Rechte hinsichtlich der Zeitnischen zu erlangen, die von American Airlines gemäfl den in der Sache M.6607 abgegebenen Verpflichtungszusagen (im Folgenden: Verpflichtungszusagen) zur Verfügung gestellt worden seien.

Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:

Die Kommission habe einen Rechtsfehler begangen, indem sie den falschen rechtlichen Maflstab für die Erlangung angestammter Rechte gemäfl den Verpflichtungszusagen angewandt habe.

Bei ihrer Prüfung, ob Delta die Zeitnischen im Sinne der Verpflichtungszusagen „angemessen genutzt“ habe, habe die Kommission entschieden, es sei lediglich zu überprüfen, dass kein „Fehlgebrauch“...

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