Mitteilungen im Abl. nº T-520/20 of Tribunal General de la Unión Europea, September 18, 2020

Resolution DateSeptember 18, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-520/20

Klage, eingereicht am 8. August 2020 - Bonicelli/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy

(Rechtssache T-520/20)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Tullio Bonicelli (Badalona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagter: Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss des Beklagten vom 24. Oktober 2019, der am selben Tag veröffentlicht wurde und die Liste der Bediensteten enthält, die im Beförderungsjahr 2019 befördert wurden, insoweit aufzuheben, als er nicht in dieser Liste aufgeführt ist;

soweit erforderlich, den Beschluss des Beklagten vom 8. Mai 2020, mit dem die von ihm am 22. Januar 2020 gegen die Liste der im Beförderungsjahr 2019 beförderten Bediensteten eingereichte Beschwerde abgelehnt wurde, aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger macht fünf Klagegründe geltend.

Befugnismissbrauch und Verstofl gegen den Grundsatz der ordnungsgemäflen Verwaltung: Der Beklagte lehne es systematisch ab, Beamte nach Besoldungsgruppe AD 14 zu befördern. Dies gehe weit über das Ermessen hinaus, über das er als Anstellungsbehörde bei der Beförderung verfüge.

Verstofl gegen Art. 45 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) und offensichtlicher Beurteilungsfehler: Der Beklagte habe nicht nachgewiesen, dass er geprüft hätte, welche Verdienste er habe, und dass er seine Verdienste mit denen der übrigen Beamten in der Besoldungsgruppe AD 13 verglichen hätte.

Diskriminierung: Als Referatsleiter komme er nicht in den Genuss der...

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