Mitteilungen im Abl. nº T-161/20 of Tribunal General de la Unión Europea, May 08, 2020

Resolution DateMay 08, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-161/20

Klage, eingereicht am 27. März 2020 - Ighoga Region 10/Kommission

(Rechtssache T-161/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Ighoga Region 10 eV (Ingolstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Bartosch)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt die Feststellung des Gerichts, dass die Beklagte dadurch ihre Pflichten aus dem AEUV verletzt hat, dass sie die Beschwerde des Klägers auch nach Ablauf von beinahe 2 ¾ Jahren nach deren Einlegung und im Anschluss an die Aufforderung, eine endgültige Entscheidung zum Verfahrensabschluss zu erlassen, nicht durch formellen Beschluss gemäfl einer der in Artikel 4 der sog. Verfahrensordnung in Beihilfesachen möglichen Alternativen verbeschieden hat, sondern vielmehr untätig geblieben ist.

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