Mitteilungen im Abl. nº T-350/20 of Tribunal General de la Unión Europea, July 31, 2020

Resolution DateJuly 31, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-350/20

Klage, eingereicht am 9. Juni 2020 - Wagenknecht/Kommission

(Rechtssache T-350/20)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Lukáš Wagenknecht (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Dolejská)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Europäische Kommission dadurch, dass sie keine bindende Maflnahme erlassen hat,

mit der verhindert wird, dass das Kollegium der Kommissionsmitglieder, insbesondere dessen Präsident, mit dem Premierminister der Tschechischen Republik, Herrn Andrej Babiš, zusammenkommt und Fragen im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für 2021-2027 und dem EU-Haushalt im Allgemeinen erörtert,

mit der direkte Agrarzahlungen aus dem EU-Haushalt an bestimmte Unternehmen eingestellt werden, in denen der Premierminister der Tschechischen Republik, Herr Andrej Babiš, eine beherrschende Person und wirtschaftlicher Eigentümer ist,

keine bindende und abschreckende Maflnahme gemäfl Art. 325 Abs. 1 und Art. 319 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 61 Abs. 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates1 getroffen hat, mit der dem Interessenkonflikt des Premierministers der Tschechischen Republik, Herrn Andrej Babiš, vorgebeugt oder begegnet werden soll.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf fünf Gründe gestützt.

  1. Der Kläger habe die Europäische Kommission mit Schreiben vom 30. Januar 2020 zum Tätigwerden gemäfl Art. 265 AEUV aufgefordert, die Kommission habe sich aber in ihrer Antwort nicht mit dem Inhalt der Aufforderung des Klägers befasst und ihm eine Antwort zu einem völlig anderen Gegenstand gegeben.

    Die Kommission habe die Aufforderung zum Tätigwerden vom Kläger erhalten und darauf zwar geantwortet, in ihrer Antwort aber zu der Aufforderung des Klägers, Begegnungen und Gespräche mit dem tschechischen Premierminister im Zusammenhang mit dem MFR 2021-2027 zu vermeiden, und dazu, dass die Kommission direkte Agrarzahlungen an Unternehmen bestimmter Konzerne nicht eingestellt habe, in denen der tschechische Premierminister eine beherrschende Person und wirtschaftlicher Eigentümer sei, nicht Stellung genommen. Statt auf die rechtswidrige Auszahlung direkter Agrarbeihilfen an diese Konzerne zu antworten, teilte die Kommission mit, dass einem jener Konzerne keine Investitionsstruktur- und Investitionsagrarmittel mehr ausgezahlt würden, was ein anderer...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT