Mitteilungen im Abl. nº T-5/20 of Tribunal General de la Unión Europea, February 14, 2020

Resolution DateFebruary 14, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-5/20

Klage, eingereicht am 6. Januar 2020 - CP/Parlament

(Rechtssache T-5/20)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CP (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

folglich:

die vom Generalsekretär am 16. November 2018 unterzeichnete Beurteilung des Klägers für 2016 aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung des Präsidenten vom 25. September 2019 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

dem Beklagten alle Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf fünf Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Verletzung der Begründungspflicht und von Art. 25 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union, da erstens die Bewertung des Klägers unvollständig sei, denn in der letzten Fassung der Beurteilung fehle in der Rubrik „Verantwortungsbewusstsein und berufliche Gewissenhaftigkeit“ unter „Verhalten“ eine Bewertung. Zweitens bestehe zwischen den Beurteilungen für 2016 und den früheren Beurteilungen, insbesondere der Beurteilung für 2015, eine hinreichend ausgeprägte Abweichung, die nicht ordnungsgemäfl begründet sei.

Zweiter Klagegrund: Fehlende Berücksichtigung des Personalmangels im Referat des Klägers und der Nebentätigkeiten des Klägers bei den Bewertungen. Der Kläger trägt insoweit vor, dass seine Leistung im Jahr 2016 durch mehrere Faktoren beeinflusst worden sei, die von dem Beklagten bei der Erstellung der Beurteilung nicht ordnungsgemäfl berücksichtigt worden seien, nämlich der Personalmangel in seinem Referat, seine Mitarbeit in der Personalvertretung und seine Beteiligung bei der Erstellung eines neuen Evakuierungskonzepts, das eine Priorität der Direktion B der GD SAFE geworden sei, dem „PPP“.

Dritter Klagegrund: Offensichtlicher Beurteilungsfehler, da die Bewertungen in der Beurteilung für 2016, die eine deutliche Verschlechterung der Leistungen im Vergleich zu 2015 zeigten, offensichtlich falsch seien und weder das grofle Engagement des Klägers bei der Erfüllung seiner Aufgaben noch die trotz der besonders schweren Umstände erzielten Ergebnisse berücksichtigten.

Vierter Klagegrund: Keine ruhige Umgebung bei den Beurteilungsgesprächen und Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör und von Art. 6.2 der internen Regelungen für die Beurteilung, da das Gespräch mit dem Erstbeurteilenden und insbesondere das Gespräch mit dem...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT