Mitteilungen im Abl. nº T-533/20 of Tribunal General de la Unión Europea, October 16, 2020
Resolution Date | October 16, 2020 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-533/20 |
Klage, eingereicht am 24. August 2020 - Green Power Technologies/Kommission und Gemeinsames Unternehmen ECSEL
(Rechtssache T-533/20)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Green Power Technologies, S.L. (Bollullos de la Mitación, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. León González und A. Martínez Solís)
Beklagte: Europäische Kommission und Gemeinsames Unternehmen ECSEL
Anträge
Die Klägerin beantragt,
festzustellen, dass das OLAF mit seinem Bericht vom 9. Juli 2018, der Entscheidung, die diesen durch E-Mail vom 12. Juni 2020 bestätigt, und seinem Handeln in dieser Rechtssache gegen den rechtlichen Besitzstand der Union verstoflen hat, und folglich den genannten Bericht für nichtig zu erklären;
festzustellen, dass GPTECH die vertraglichen Verpflichtungen aus den Vorhaben POLLUX (100205), IoE (269374), MOTORBRAIN (270693) und AGATE (325630) ordnungsgemäfl erfüllt hat; dementsprechend die Kosten, deren Betrag mit der von ECSEL ausgestellten Belastungsanzeige 4440200016 zurückgefordert werden soll, für zuschussfähig zu erklären;
daher festzustellen, dass die Rückforderung durch ECSEL in Höhe von 200 930,35 Euro unbegründet und unzulässig ist und demgemäfl die von ECSEL ausgestellte Belastungsanzeige sowie das ihr zugrunde liegende Vorabinformationsschreiben (pre-information letter) vom 20. Januar 2019 für nichtig zu erklären;
hilfsweise, falls die Belastungsanzeige nicht für nichtig erklärt wird, festzustellen, dass die Kommission aus ungerechtfertigter Bereicherung haftet;
der Kommission und ECSEL die Kosten aufzuerlegen oder, für den Fall, dass den Klageanträgen nicht stattgegeben wird, ihr aufgrund der Komplexität des Falls sowie der Zweifel in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die dieser aufwirft, nicht die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage enthält Nichtigkeitsanträge und auf Art. 272 AEUV gestützte Anträge. Was Letztere anbelangt, wird beantragt, festzustellen, dass es unzulässig ist, die Rückzahlung der angeblich...
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