Mitteilungen im Abl. nº T-602/20 of Tribunal General de la Unión Europea, November 13, 2020

Resolution DateNovember 13, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-602/20

Klage, eingereicht am 30. September 2020 - MS/Kommission

(Rechtssache T-602/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: MS (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Medla)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung in der Form der Beschwerdeentscheidung aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage ist gegen die Entscheidung PMO 4, TFT IN, 0425863600, der Europäischen Kommission, PMO - Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche, PMO 4 - Ruhegehälter und Beziehungen zu den ehemaligen Beamten und Bediensteten, vom 3. Dezember 2019, in der Form der Entscheidung HR.E.2/NX/sb/Ares der Europäischen Kommission, DG HR - Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, DIR E - Rechtsfragen und Partnerschaften, Referat 2 - Beschwerden und Verfahrensüberwachung, vom 30. Juni 2020, mit der die Beschwerde des Klägers gegen die angefochtene Entscheidung zurückgewiesen worden ist, gerichtet.

Die Klage wird auf einen einzigen Grund gestützt, mit dem einen Verstofl gegen Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Union1 in Verbindung Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 des Beschlusses des Verwaltungsausschusses des Gerichtshofs vom 12. Mai 2004 über Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 11 und 12 von Anhang VIII des Statuts geltend gemacht wird.

Die Beklagte habe der Berechnung der anrechenbaren ruhegehaltsfähigen...

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