Mitteilungen im Abl. nº T-188/20 of Tribunal General de la Unión Europea, July 24, 2020

Resolution DateJuly 24, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-188/20

Klage, eingereicht am 26. März 2020 - Close und Cegelec/Parlament

(Rechtssache T-188/20)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: SA Close (Harzé-Aywaille, Belgien) und Cegelec (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Rikkers und J. Teheux)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Europäische Union, vertreten durch das Europäische Parlament, zur Zahlung einer vorläufig mit 3 906 043 Euro veranschlagten Entschädigung zuzüglich Zinsen zum gesetzlichen Satz ab der Entstehung des Schadens, d. h. am 27. März 2015 zu verurteilen,

vor einer Entscheidung in der Sache die Aussetzung des Verfahrens, bis der Gerichtshof im anhängigen Verfahren mit dem Aktenzeichen C-447/19 und gegebenenfalls das Gericht bei Zurückverweisung entschieden hat,

die Kostenentscheidung vorzubehalten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen machen zur Stützung ihrer Klage geltend, dass, wenn dem Rechtsmittel, mit dem die Aufhebung des Urteils vom 9. April 2019 (Rechtssache C-447/19, Close und Cegelec/Parlament) stattgegeben werden sollte, was die Nichtigerklärung der am 19. März 2015 getroffenen Entscheidung des Parlaments, den öffentlichen Bauauftrag für das „Projekt für...

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