Mitteilungen im Abl. nº T-643/20 of Tribunal General de la Unión Europea, November 20, 2020

Resolution DateNovember 20, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-643/20

Klage, eingereicht am 23. Oktober 2020 - Ryanair/Kommission

(Rechtssache T-643/20)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Ryanair DAC (Swords, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Laprévote, V. Blanc, E. Vahida, S. Rating und I. Metaxas-Maranghidis)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2020 über die staatliche Beihilfe SA.57116 - The Netherlands - COVID-19: State loan guarantee and State loan for KLM für nichtig zu erklären,

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen,

über ihre Klage im beschleunigten Verfahren gemäfl Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs zu entscheiden.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende fünf Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Die Europäische Kommission habe die Beihilfe für Air France zu Unrecht vom Geltungsbereich des Beschlusses ausgeschlossen.

Zweiter Klagegrund: Die Europäische Kommission habe gegen besondere Vorschriften des AEUV und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts hinsichtlich des Diskriminierungsverbots, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit verstoflen, die für die Liberalisierung des Luftverkehrs in der Union seit Ende der 1980er Jahre wesentlich gewesen seien. Die Liberalisierung des Luftverkehrsmarkts in der Union habe das Wachstum von echten paneuropäischen Billigfluggesellschaften ermöglicht. Die Europäische Kommission habe die diesen paneuropäischen Fluggesellschaften durch die COVID-19 Krise entstandenen Schäden sowie deren Bedeutung für den Luftverkehr in den Niederlanden aufler Acht gelassen, da es den Niederlanden...

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