Richtlinie 2009/129/EG der Kommission vom 9. Oktober 2009 zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)

Published date10 October 2009
Subject MatterTechnical barriers,Approximation of laws
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Union, L 267, 10 October 2009
Konsolidierter TEXT: 32009L0129 — DE — 30.10.2009

2009L0129 — DE — 30.10.2009 — 000.001


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►B RICHTLINIE 2009/129/EG DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2009 zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 267, 10.10.2009, p.18)


Berichtigt durch:

►C1 Berichtigung, ABl. L 239 vom 10.9.2010, S. 7 (09/129)




▼B

RICHTLINIE 2009/129/EG DER KOMMISSION

vom 9. Oktober 2009

zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt

(Text von Bedeutung für den EWR)



DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel ( 1 ), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

nach Anhörung des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“,

in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Fluorverbindungen sind derzeit unter den laufenden Nummern 26 bis 43 sowie unter den laufenden Nummern 47 und 56 in Anhang III Teil 1 der Richtlinie 76/768/EWG geregelt. Ihre zulässige Höchstkonzentration in Zahnpasten bezieht sich auf den Gehalt von elementarem Fluor (0,15 % berechnet als F, d. h. 1 500 ppm).
(2) Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“, der durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (nachfolgend: „SCCS“) ersetzt wird ( 2 ), erklärte in seiner Stellungnahme SCCP/0882/08, dass auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten die zulässige Höchstkonzentration von 0,15 % (1 500 F- ppm) Fluorid für Kinder unter sechs Jahren unbedenklich ist. Diese Daten stammen aus Untersuchungen, die primär mit Natriumfluorid durchgeführt wurden.
(3) Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen des SCCS wurde mit der Richtlinie 2007/53/EG der Kommission vom 29. August 2007 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung ihres Anhangs III an den technischen Fortschritt ( 3 ) für die unter diese Regeln fallenden Fluorverbindungen ein Warnhinweis auf der Etikettierung von Zahnpasten mit Fluorid
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