Commission Regulation (EC) No 1218/1999 of 14 June 1999 concerning the classification of certain goods in the Combined Nomenclature
Published date | 15 June 1999 |
Subject Matter | Common customs tariff,Information and verification |
Official Gazette Publication | Official Journal of the European Communities, L 148, 15 June 1999 |
01999R1218 — DE — 30.09.2019 — 001.001
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►B | VERORDNUNG (EG) Nr. 1218/1999 DER KOMMISSION vom 14. Juni 1999 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 148 vom 15.6.1999, S. 9) |
Geändert durch:
Amtsblatt | ||||
Nr. | Seite | Datum | ||
►M1 | DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1391 DER KOMMISSION vom 6. September 2019 | L 233 | 1 | 10.9.2019 |
▼B
VERORDNUNG (EG) Nr. 1218/1999 DER KOMMISSION
vom 14. Juni 1999
über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Artikel 1
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren gehören in der Kombinierten Nomenklatur zu den in Spalte 2 der Tabelle genannten entsprechenden KN-Codes.
Artikel 2
Vorbehaltlich der geltenden Bestimmungen der Gemeinschaft bezüglich des Systems der doppelten Kontrolle und der vorherigen und nachträglichen gemeinschaftlichen Überwachung der Textileinfuhren in die Gemeinschaft können die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten erteilten verbindlichen Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, während eines Zeitraums von 60 Tagen gemäß den Bestimmungen des Artikels 12 Absatz 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 weiter geltend gemacht werden.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am 21. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
ANHANG
Warenbeschreibung | Einreihung KN-Code | Begründung |
(1) | (2) | (3) |
1.Gartenpavillon (Abmessungen: 3 x 3 m), bestehend aus einem gewebten Kunststoffdach, das aus Polyethylen-Streifen mit einer Breite von weniger als 5 mm, die auf beiden Seiten mit Kunststoff überzogen sind, hergestellt ist. Der beidseitige Überzug aus Kunststoff ist mit bloßem Auge wahrnehmbar. Die Ware wird mit Metallstützen und Spannvorrichtungen zur Befestigung am Boden gestellt. | 3926 90 91 | Einreihung gemäß den |
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