Decision No 2256/2003/EC of the European Parliament and of the Council of 17 November 2003 adopting a multiannual programme (2003-2005) for the monitoring of the eEurope 2005 action plan, dissemination of good practices and the improvement of network and information security (MODINIS) (Text with EEA relevance)

Published date23 December 2003
Subject MatterResearch and technological development,Education, vocational training and youth,Social provisions
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Union, L 336, 23 December 2003
Konsolidierter TEXT: 32003D2256 — DE — 27.12.2005

2003D2256 — DE — 27.12.2005 — 002.001


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►B ENTSCHEIDUNG Nr. 2256/2003/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. November 2003 zur Annahme eines Mehrjahresprogramms (2003-2005) zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit (MODINIS) (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 336, 23.12.2003, p.1)

Geändert durch:

Amtsblatt
No page date
M1 ENTSCHEIDUNG Nr. 787/2004/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 L 138 12 30.4.2004
►M2 ENTSCHEIDUNG Nr. 2113/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2005 L 344 34 27.12.2005




▼B

ENTSCHEIDUNG Nr. 2256/2003/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 17. November 2003

zur Annahme eines Mehrjahresprogramms (2003-2005) zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit (MODINIS)

(Text von Bedeutung für den EWR)



DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 157 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ( 2 ),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen ( 3 ),

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags ( 4 ),

in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Europäische Rat von Lissabon hat auf seiner Tagung vom 23. und 24. März 2000 das Ziel vorgegeben, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, und die Notwendigkeit festgestellt, eine offene Methode zur Koordinierung der Messung des Fortschritts zu verwenden.
(2) Der Europäische Rat von Feira hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2000 den Aktionsplan eEurope 2002 gebilligt und insbesondere betont, dass längerfristige Perspektiven für die wissensbasierte Wirtschaft zu entwickeln sind, die den Zugang aller Bürger zu den neuen Technologien fördern; der Rat (Binnenmarkt) hat auf seiner Tagung vom 30. November 2000 eine Liste von 23 Indikatoren zur Messung der Fortschritte beim Aktionsplan eEurope 2002 festgelegt.
(3) Die Kommission hat am 28. Mai 2002 eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle“ veröffentlicht, und der Europäische Rat von Sevilla hat auf seiner Tagung vom 21. und 22. Juni 2002 den allgemeinen Zielen des Aktionsplans zugestimmt.
(4) Die Kommission hat am 22. Januar 2001 eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Schaffung einer sichereren Informationsgesellschaft durch Verbesserung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen und Bekämpfung der Computerkriminalität“ veröffentlicht.
(5) In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm am 23. und 24. März 2001 wird der Rat aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Kommission eine umfassende Strategie für die Sicherheit elektronischer Netze einschließlich praktischer Durchführungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Mitteilung „Sicherheit der Netze und Informationen: Vorschlag für einen europäischen Politikansatz“ vom 6. Juni 2001 war die erste Antwort der Kommission auf diese Aufforderung.
(6) In der Entschließung des Rates vom 30. Mai 2001 über den Aktionsplan eEurope: Informations- und Netzsicherheit, der Entschließung des Rates vom 28. Januar 2002 zu einem gemeinsamen Ansatz und spezifischen Maßnahmen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit ( 5 ), der Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 zu einem europäischen Ansatz für eine Sicherheitskultur im Bereich der Netz- und Informationssicherheit ( 6 ) und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2002 über Sicherheit der Netze und Informationen: Vorschlag für einen europäischen Politikansatz werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, besondere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von elektronischen Kommunikationsnetzen und Informationssystemen zu ergreifen. Das Europäische Parlament und der Rat begrüßten außerdem die Absicht der Kommission, unter anderem eine Strategie für den stabileren und sichereren Betrieb der Internetinfrastruktur auszuarbeiten und einen Vorschlag zur Einrichtung der künftigen europäischen Struktur für Fragen der Netz- und Informationssicherheit zu unterbreiten.
(7) Der Aktionsplan eEurope 2005, der in dieser Hinsicht durch die Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 bestätigt wurde, schlägt unter anderem die Einrichtung der künftigen europäischen Struktur für Fragen der Netz- und Informationssicherheit vor.
(8) Der Übergang zur Informationsgesellschaft kann der Europäischen Union durch die Einführung neuer Formen wirtschaftlicher, politischer und sozialer Beziehungen helfen, die Herausforderungen dieses Jahrhunderts zu meistern, und zum Wachstum, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Die Informationsgesellschaft verändert allmählich die Art des wirtschaftlichen und sozialen Handelns und hat erhebliche sektorübergreifende Auswirkungen auf bisher voneinander unabhängige Tätigkeitsbereiche. Die Maßnahmen zu ihrer Durchführung sollten den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft, das Risiko einer digitalen Ausgrenzung sowie das effiziente Funktionieren des Binnenmarkts berücksichtigen. Die Maßnahmen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten im Bereich der Informationsgesellschaft zielen auf die verstärkte Förderung der Teilnahme benachteiligter Gruppen an der Informationsgesellschaft ab.
(9) Es ist erforderlich, einen Mechanismus für die Beobachtung und den Erfahrungsaustausch aufzubauen, der es den Mitgliedstaaten gestatten wird, Leistungen zu vergleichen und zu analysieren und die Fortschritte hinsichtlich des Aktionsplans eEurope 2005 zu überprüfen.
(10) Benchmarking gestattet den Mitgliedstaaten, zu beurteilen, ob die einzelstaatlichen Initiativen, die sie im Rahmen des Aktionsplans eEurope 2005 ergriffen haben, zu Ergebnissen führen, die mit denen in anderen Mitgliedstaaten sowie international vergleichbar sind, und das Potenzial der Technologien voll ausschöpfen.
(11) Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Aktionsplans eEurope 2005 können durch die Verbreitung empfehlenswerter Verfahren noch weiter unterstützt werden. Der europäische Mehrwert im Bereich des Benchmarking und empfehlenswerter Verfahren besteht in der vergleichenden Beurteilung der Ergebnisse alternativer Entscheidungen, die durch eine gemeinsame Beobachtungs- und Analysemethodik gemessen werden.
(12) Es bedarf einer Untersuchung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Informationsgesellschaft im Hinblick auf die Erleichterung politischer Erörterungen. Dies wird die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, das wirtschaftliche und gewerbliche Potenzial der technologischen Entwicklung, insbesondere im Bereich der Informationsgesellschaft, besser zu nutzen.
(13) Die Netz- und Informationssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für die weitere Entwicklung eines sicheren Geschäftsumfelds geworden. Wegen der Komplexität der Netz- und Informationssicherheit sollten lokale, nationale und gegebenenfalls europäische Behörden bei der Entwicklung politischer Maßnahmen in diesem Bereich eine Vielzahl politischer, wirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Aspekte berücksichtigen und sich des dezentralen und globalen Charakters der Kommunikationsnetze bewusst sein. Die geplante Einrichtung der künftigen europäischen Struktur für Fragen der Netz- und Informationssicherheit würde die Fähigkeit der Mitgliedstaaten
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