Regulation (EU) 2021/817 of the European Parliament and of the Council of 20 May 2021 establishing Erasmus+: the Union Programme for education and training, youth and sport and repealing Regulation (EU) No 1288/2013 (Text with EEA relevance)
| Date of Signature | 20 May 2021 |
| Published date | 28 May 2021 |
| Official Gazette Publication | Official Journal of the European Union, L 189, 28 May 2021 |
| 28.5.2021 | DE | Amtsblatt der Europäischen Union | L 189/1 |
VERORDNUNG (EU) 2021/817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 20. Mai 2021
zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 165 Absatz 4 und Artikel 166 Absatz 4,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (2),
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (3),
in Erwägung nachstehender Gründe:
| (1) | Investitionen in Lernmobilität für alle, unabhängig von ihrem Hintergrund und ihren Mitteln, sowie in Zusammenarbeit und innovative Politikentwicklung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, inklusive, kohärente und resiliente Gesellschaften aufzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Union zu bewahren, und werden angesichts der raschen und tiefgreifenden Veränderungen infolge der technologischen Revolution und der Globalisierung immer wichtiger. Ferner leisten solche Investitionen einen Beitrag zur Stärkung der europäischen Identität und der europäischen Werte und zu einer demokratischeren Union. |
| (2) | In ihrer Mitteilung vom 14. November 2017 mit dem Titel „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ hat die Kommission ihre Vision dargelegt, wonach bis 2025 ein europäischer Bildungsraum geschaffen werden soll, in dem das Lernen nicht durch Grenzen gehemmt wird. In der Mitteilung wurde eine Vision für eine Union formuliert, in der es zur Norm wird, dass man Zeit — zum Studieren und Lernen in jeglicher Form — in einem anderen Mitgliedstaat verbringt, in der es gängig ist, dass man neben der Muttersprache zwei weitere Sprachen spricht, und in der sich die Menschen ihrer europäischen Identität, des kulturellen Erbes Europas und seiner Vielfalt in hohem Maße bewusst sind. In diesem Zusammenhang hat die Kommission unterstrichen, dass es notwendig ist, das bewährte Programm Erasmus+ für alle bestehenden Zielgruppen von Lernenden zu stärken, um Lernende mit geringeren Chancen zu erreichen. |
| (3) | Die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugend für die Zukunft der Union spiegelt sich in der Mitteilung der Kommission vom 14. Februar 2018 mit dem Titel „Ein neuer moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt“ wider. In dieser Mitteilung wurde betont, dass die Zusagen, die die Mitgliedstaaten auf dem Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum vom 17. November 2017 in Göteborg gemacht haben, eingehalten werden müssen, unter anderem durch die vollständige Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte (4), die am 17. November 2017 vom Europäischem Parlament, vom Rat und von der Kommission feierlich proklamiert und unterzeichnet wurde, und ihres Grundsatzes 1, der sich auf die allgemeine und berufliche Bildung und das lebenslange Lernen bezieht. In der genannten Mitteilung wurde unterstrichen, dass Mobilität und Austausch verstärkt werden müssen, auch durch ein substanziell gestärktes, inklusives und erweitertes Programm Erasmus+, wie es der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2017 gefordert hatte. |
| (4) | Grundsatz 1 der europäischen Säule sozialer Rechte sieht vor, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen. In der europäischen Säule sozialer Rechte wird zudem darauf hingewiesen, wie wichtig eine hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung und die Gewährleistung der Chancengleichheit für alle sind. |
| (5) | Im Rahmen der am 16. September 2016 unterzeichneten Erklärung von Bratislava haben die Staats- und Regierungschefs von 27 Mitgliedstaaten betont, dass sie entschlossen sind, jungen Menschen bessere Chancen zu bieten. In der Erklärung von Rom vom 25. März 2017 haben die führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission versprochen, sich für eine Union einzusetzen, in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können und die unser kulturelles Erbe bewahrt und kulturelle Vielfalt fördert. |
| (6) | Im Bericht der Kommission vom 31. Januar 2018 über die Zwischenevaluierung des mit der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eingerichteten Programms Erasmus+ (2014-2020) (im Folgenden „Programm 2014-2020“) wurde festgestellt, dass die Schaffung eines einzigen Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu einer erheblichen Vereinfachung und Rationalisierung und zu Synergien bei der Verwaltung des Programms geführt hat, aber abschließend festgehalten, dass weitere Verbesserungen notwendig sind, um die Effizienzgewinne des Programms 2014-2020 zu konsolidieren. In den Konsultationen zur genannten Zwischenevaluierung und zum künftigen Programm haben die Mitgliedstaaten und Interessenträger nachdrücklich für Kontinuität im Hinblick auf den Geltungsbereich, den Aufbau und die Durchführungsmechanismen des Programms Erasmus+ plädiert, gleichzeitig jedoch eine Reihe von Verbesserungen gefordert, etwa dass dafür gesorgt werden sollte, dass das Programm Erasmus+ inklusiver, einfacher und für Begünstigte leichter zu handhaben ist. Außerdem sprachen sich die Mitgliedstaaten und Interessenträger dafür aus, den integrierten Charakter des Programms Erasmus+ und die Dimension des lebenslangen Lernens beizubehalten. In seiner Entschließung vom 2. Februar 2017 zur Durchführung von Erasmus+ (6) hat das Europäische Parlament die integrierte Struktur des Programms 2014-2020 begrüßt und die Kommission aufgefordert, die Dimension des lebenslangen Lernens des Programms voll auszuschöpfen, indem die sektorübergreifende Zusammenarbeit im Programm Erasmus+ gefördert wird. Die Mitgliedstaaten und die Interessenträger haben außerdem betont, dass die internationale Dimension des Programms Erasmus+ weiter gestärkt werden sollte. |
| (7) | Bei der öffentlichen Konsultation im Jahr 2018 zu Unionsmitteln in den Bereichen Werte und Mobilität wurden die zentralen Forderungen des Berichts über die Zwischenevaluierung des Programms 2014-2020 bestätigt, wobei unterstrichen wurde, dass das künftige Programm inklusiver gestaltet, der Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weiter Priorität eingeräumt und der Schwerpunkt vermehrt auf die Stärkung der europäischen Identität, der aktiven Bürgerschaft und der Teilhabe am demokratischen Leben gelegt werden müsse. |
| (8) | In ihrer Mitteilung vom 2. Mai 2018 mit dem Titel „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt — Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027“ hat die Kommission gefordert, mehr in Menschen zu investieren und den Schwerpunkt beim nächsten Finanzrahmen stärker auf die Jugend zu legen. In der genannten Mitteilung stellte die Kommission fest, dass das Programm Erasmus+ eines der erfolgreichsten und sichtbarsten Unionsprogramme ist. In ihrer Mitteilung vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan“ hat die Kommission die Rolle des Programms Erasmus+ bei der Verbesserung der Resilienz der Union und der Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen anerkannt. Zudem hat sie bekräftigt, dass sie für eine erhebliche Stärkung des Programms Erasmus+ eintritt. Dies würde es mehr Menschen ermöglichen, zum Lernen oder Arbeiten in ein anderes Land zu gehen, und würde es dem Programm ermöglichen, den Schwerpunkt auf Inklusion zu legen sowie darauf, mehr Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen. |
| (9) | Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Erasmus+, das Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, (im Folgenden „Programm“) als Nachfolgeprogramm des Programms 2014-2020 aufzustellen. Der integrierte Charakter des Programms 2014-2020, das alle Lernkontexte — ob formal, nichtformal oder informell — in allen Lebensphasen erfasste, sollte verstärkt werden, um flexible Lernpfade zu fördern und es den Menschen dadurch zu ermöglichen, die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben und zu verbessern, die für die individuelle Entwicklung erforderlich sind, um sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen und dessen Möglichkeiten vollumfänglich auszuschöpfen. |
| (10) | Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (7) (im Folgenden „MFR 2021-2027“) anzugleichen. |
| (11) | Das Programm sollte so ausgestattet werden, dass es einen noch größeren Beitrag zur Verwirklichung der politischen Ziele und Prioritäten der Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport leisten kann. Ein kohärenter Ansatz des lebenslangen Lernens ist für die Bewältigung der verschiedenen Übergänge, mit denen die Menschen während ihres Lebens konfrontiert sind, von zentraler Bedeutung. Ein derartiger Ansatz sollte durch eine effektive |
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