Urteile nº T-425/16 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, March 22, 2017

Resolution DateMarch 22, 2017
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-425/16

„Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Genius - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

In der Rechtssache T-425/16

Karl Hoffmann, wohnhaft in Bad Schwalbach (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Jonas,

Kläger,

gegen

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum(EUIPO), vertreten durch D. Walicka als Bevollmächtigte,

Beklagter,

betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. Mai 2016 (Sache R 1631/2015-5) über die Anmeldung des Wortzeichens Genius als Unionsmarke

erlässt

DAS GERICHT (Achte Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten A. M. Collins, der Richterin M. Kancheva und des Richters J. Passer (Berichterstatter),

Kanzler: E. Coulon,

aufgrund der am 29. Juli 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschrift,

aufgrund der am 21. Oktober 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klagebeantwortung,

aufgrund des Umstands, dass keine der Hauptparteien binnen der Frist von drei Wochen nach der Mitteilung, dass das schriftliche Verfahren abgeschlossen ist, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat, und des daher gemäf‌l Art. 106 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gerichts ergangenen Beschlusses, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden,

folgendes

Urteil

Vorgeschichte des Rechtsstreits

1 Am 28. November 2014 meldete der Kläger, Herr Karl Hoffmann, nach der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Unionsmarke an.

2 Bei der angemeldeten Marke handelt es sich um das Wortzeichen Genius.

3 Die Marke wurde für folgende Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 25, 28, 35, 38, 41 und 42 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung angemeldet:

- Klasse 9: „Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess- Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte; Apparate, Instrumente und Geräte für die Telekommunikation; Geräte zum Empfang und zur Umwandlung von verschlüsselten Sendesignalen; Ton-, Bild und Datenträger; optische Geräte; Brillen; Brillengläser; Brillenfassungen; Computerprogramme (gespeichert und herunterladbar), einschlief‌llich von Smartphone-Apps; elektronische Programmführer“;

- Klasse 16: „Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; Kataloge; Hefte; Bücher; Zeitschriften; Broschüren; Magazine; Faltblätter; Kugelschreiber; Postkarten; Bierdeckel; Toilettenpapier“;

- Klasse 25: „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“;

- Klasse 28: „Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Christbaumschmuck; Golfball; Golflocheinsatz“;

- Klasse 35: „Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Marketing; Marktforschung; Marktanalyse; Unternehmens- und Organisationsberatung; Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für andere; Vermittlung von Verträgen für Dritte über die Anschaffung und Veräuf‌lerung von Waren; Meinungsforschung und Werbeforschung; Verteilung von Waren zu Werbezwecken; Verkaufsförderung für Dritte; Veröffentlichung von Werbeprospekten; Werbefilmproduktion; Werbefilmvermietung; telefonische und/oder computerisierte Bestellannahme, insbesondere für Internetshopping oder Teleshoppingangebote; Fernseh-, Kino-, Print-, Videotext-, Teletext- und Internetwerbung; Einkaufsoptimierung, nämlich Sammelbestellungen, Ermittlung und Verhandlung von Preisnachlässen; Erstellen, Aktualisieren und Vermieten von Werbeflächen; Werbung für Verkaufsaktivitäten Dritter; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Planung und Gestaltung von Werbemaf‌lnahmen; Vorführung von Waren oder Dienstleistungen zu Werbezwecken; Public Relations (Öffentlichkeitsarbeit); Dienstleistungen eines Call-Centers; Auftragsbearbeitung und Bearbeitung von Reklamationen und Angebotsnachfragen; Erstellung von Rechnungsauszügen; Aufstellen von Kosten-Preis-Analysen; Durchführung von Versteigerungen und Auktionen; Zusammenstellen, Sammeln und Systematisieren von Daten in Computerdatenbanken, insbesondere von Waren- oder Dienstleistungsangeboten Dritter im Internet; Standortermittlung von Warensendungen mittels Computern; Verfassen und Herausgabe von Werbetexten; Planung von Werbemaf‌lnahmen; Publikation von Druckerzeugnissen für Werbezwecke; Vermietung von Werbezeit in Kommunikationsmedien; Entwickeln und Erstellen von Werbekonzepten; Werbung in einem elektronischen Online-Kommunikationsnetz; Entwicklung, Konzeption und Produktion von audiovisuellen Kommunikationskonzepten; Konzeption und Realisierung von Präsentationen und anderen Informationsangeboten zu Werbezwecken, Informationszwecken, Verkaufszwecken und zur Kommunikation mit Kunden; Einzelhandelsdienstleistungen über das Fernsehen, Versandhauskataloge, Internet oder Online-Datenbanken; Zusammenstellung von verschiedenen Warenabbildungen und -beschreibungen für Dritte, um dem Verbraucher eine Ansicht und den Kauf dieser Waren zu ermöglichen; Ausstrahlung von Werbung von Dritten; Werbung auf Online-Vermarktungsplattformen; Werbung auf Vergleichsportalen; Werbung auf Internetseiten Dritter; Werbung auf Benutzeroberflächen von Computersoftware, insbesondere von Smartphone-Apps; Durchführung von Ambient-Werbungen“;

- Klasse 38: „Telekommunikation; Ausstrahlung und Weitersendung von Film-, Fernseh-, Rundfunk-, BTX-, Videotext-, Teletext-, Internet-Programmen oder -Sendungen; Ausstrahlung und Weitersendung von Internet-Shopping- und Teleshopping-Programmen oder -Sendungen; Ton-, Bild- und Datenübertragung durch Kabel, Satelliten, Computer, Computer-Netzwerke, Telefon- und ISDN-Leitungen sowie jegliche weitere Übertragungsmedien; Dienstleistungen eines Call-Centers; Vermittlung und Weiterleitung von Waren und Dienstleistungsbestellungen sowie Wünschen, Anfragen und Reklamationen von Kunden an Hersteller oder Anbieter von Waren; Bildschirmtextdienst; Betreiben eines Internetshopping- oder Teleshopping-Kanals; Kommunikationsdienste in Bezug auf elektronisches Einkaufen; E-Mail Dienste und Übertragung von Dokumenten; Übertragung, Empfang Bereitstellung oder Anzeige von Informationen für Geschäfts- oder Privatzwecke aus einer Computerdatenbank; Kommunikationsdienste in den Bereichen elektronisches Einkaufen und Bearbeitung von Bestellungen und Zahlungen; Streaming-Dienstleistungen im Video- und Audiobereich; Bereitstellen des Zugriffs auf in Datenbanken gespeicherten Informationen, insbesondere im Internet und mittels...

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