Mitteilungen im Abl. nº T-299/18 of Tribunal General de la Unión Europea, July 06, 2018
Resolution Date | July 06, 2018 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-299/18 |
Klage, eingereicht am 16. Mai 2018 - Strabag Belgium/Parlament
(Rechtssache T-299/18)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Strabag Belgium (Anvers, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schoups, K. Lemmens und M. Lahbib)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die vorliegende Nichtigkeitsklage für zulässig und begründet zu erklären;
infolgedessen (i) den Beschluss vom 19. April 2018, mit dem der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. November 2017 bestätigt wurde, den Auftrag, der einen Rahmenvertrag über Generalunternehmerleistungen für die Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel (Ausschreibung Nr. 06/D20/2017/M036) zum Gegenstand hat, an fünf andere Bieter und nicht an sie zu vergeben, und (ii) den Analysebericht über die Angebote (Ergänzung), der am 26. März 2018 von dem vom zuständigen Anweisungsbefugten eingesetzten Bewertungsausschuss verfasst wurde, für nichtig zu erklären;
das Europäische Parlament zur Tragung der gesamten Verfahrenskosten einschliefllich der Verfahrensentschädigung zu verurteilen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf einen einzigen Grund gestützt:
(i) Verstofl gegen Art. 110 Abs. 5 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. 2012, L 298, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 2015 (ABl. 2015, L 286, S. 1), wonach der Kommission die Befugnis übertragen werde, delegierte Rechtsakte gemäfl Art. 210 zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Zuschlagskriterien einschliefllich des wirtschaftlich günstigsten Angebots zu erlassen.
(ii) Verstofl gegen Art. 151, der durch die delegierte Verordnung (EU) 2015/2462 der Kommission vom 30. Oktober 2015 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission über die...
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