Mitteilungen im Abl. nº T-506/17 of Tribunal General de la Unión Europea, September 29, 2017

Resolution DateSeptember 29, 2017
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-506/17

Klage, eingereicht am 8. August 2017 - Makhlouf/Rat

(Rechtssache T-506/17)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Rami Makhlouf (Damas, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine Klage für zulässig und begründet zu erklären;

demzufolge den Beschluss (GASP) 2017/917 vom 29. Mai 2017 und dessen nachfolgende Durchführungsmaf‌lnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betreffen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger fünf Gründe geltend:

Die angefochtenen Rechtsakte verletzten die Verteidigungsrechte des Klägers, insbesondere sein Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz nach den Art. 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK), nach Art. 215 AEUV und nach den Art. 41 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Der Beklagte habe die Begründungspflicht verletzt, da die angeführte Begründung nicht der Begründungspflicht genüge, die die Organe der Europäischen Union nach Art. 6 EMRK, Art. 296 AEUV und Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union treffe.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler des Rates in Bezug auf die Beteiligung des Klägers an der Finanzierung des syrischen...

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