Mitteilungen im Abl. nº T-275/18 of Tribunal General de la Unión Europea, July 13, 2018

Resolution DateJuly 13, 2018
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-275/18

Klage, eingereicht am 24. April 2018 - Front Polisario/Rat

(Rechtssache T-275/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Front populaire pour la libération de la Saguia-el-Hamra et du Rio de Oro (Front Polisario) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Devers)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine Klage für zulässig zu erklären;

den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung seiner Klage gegen den Beschluss (EU) 2018/146 des Rates vom 22. Januar 2018 über den Abschluss - im Namen der Union - des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl. 2018, L 26, S. 4) macht der Kläger zehn Klagegründe geltend.

Unzuständigkeit des Rates für den Erlass des angefochtenen Beschlusses, da die Union und das Königreich Marokko nicht dafür zuständig seien, anstelle des Volkes der Westsahara, das durch den Front Polisario vertreten werde, internationale Abkommen zu schlieflen, die dieses Gebiet einbezögen.

Verletzung der Pflicht, alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu prüfen, da der Rat nicht berücksichtigt habe, dass das mit dem angefochtenen Beschluss geschlossene internationale Abkommen zwölf Jahre lang im Gebiet der Westsahara unter Verletzung seines gesonderten und unterschiedlichen Status vorläufig angewandt worden sei.

Verletzung der Pflicht, die Frage der Einhaltung der Grundrechte zu prüfen, da der Rat beim Erlass des angefochtenen Beschlusses die Frage der Einhaltung der Menschenrechte im besetzten saharauischen Gebiet nicht aufgeworfen habe.

Verletzung der Verteidigungsrechte, da der Rat vor dem Erlass des angefochtenen Beschlusses mit dem Front Polisario, dem einzigen Vertreter des Volkes der Westsahara, nicht in Diskussion getreten sei.

Verletzung der wesentlichen Grundsätze und Werte, die das Handeln der Union auf internationaler Ebene leiteten, da das mit dem angefochtenen Beschluss geschlossene internationale Abkommen im Gebiet der Westsahara im Rahmen der Annexionspolitik des Königreichs Marokko und der systematischen Verletzungen von Grundrechten gelte, die die Aufrechterhaltung dieser Politik verlange.

Verletzung des Rechts auf Selbstbestimmung, da das mit dem...

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