Beschlüsse (Information) nº T-783/17 of Tribunal General de la Unión Europea, July 11, 2018

Resolution DateJuly 11, 2018
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-783/17

Rechtssache T-783/17 R

(auszugsweise Veröffentlichung)

GE Healthcare A/S

gegen

Europäische Kommission

„Vorläufiger Rechtsschutz - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Aussetzung der Zulassung für das Inverkehrbringen von Gadolinium enthaltenden Kontrastmitteln für die Verwendung beim Menschen - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fehlende Dringlichkeit“

Leitsätze - Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. Juli 2018

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Beschluss der Kommission über die Aussetzung der Zulassung für das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses - Berufung darauf, dass Drittstaaten Maflnahmen zur Aussetzung der Zulassungen des fraglichen Erzeugnisses getroffen haben - Fehlende Schwere des Schadens

    (Art. 278 AEUV)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Schwere des Schadens - Beurteilung ohne Informationen über die Gröfle des betreffenden Unternehmens - Fehlen von Informationen, das für den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter die Folge hat, dass er festzustellen hat, ob in der betreffenden Rechtssache Umstände vorliegen, die die Dringlichkeit rechtfertigen können - Fehlende Schwere des Schadens - Bestehen von Verträgen, die es dem Unternehmen ermöglichen, das Ausmafl des Schadens zu minimieren - Fehlende Dringlichkeit

    (Art. 278 AEUV und 279 AEUV)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Irreversible Veränderung der Marktanteile - Beschluss der Kommission über die Aussetzung der Zulassung für das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses - Berufung auf Schwierigkeiten, an Vergabeverfahren teilzunehmen, bei denen eine vollständige Bandbreite von Erzeugnissen in dem fraglichen Bereich verlangt wird - Antragsteller, der eine Zulassung für das Inverkehrbringen eines anderen Erzeugnisses besitzt, das in gewissem Mafl das von dem Beschluss über die Aussetzung betroffene Erzeugnis ersetzen kann - Fehlende Dringlichkeit

    (Art. 278 AEUV)

  4. Im Rahmen eines Antrags auf Aussetzung eines Beschlusses des Kommission über die Aussetzung der Zulassung für das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses kann die Behauptung des...

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