Mitteilungen im Abl. nº T-544/18 of Tribunal General de la Unión Europea, October 19, 2018
Resolution Date | October 19, 2018 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-544/18 |
Klage, eingereicht am 13. September 2018 - ArcelorMittal Bremen/Kommission
(Rechtssache T-544/18)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: ArcelorMittal Bremen GmbH (Bremen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Altenschmidt und D. Jacob)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
gemäfl Art. 265 AEUV festzustellen, dass die Kommission gegen Art. 52 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission1 verstoflen hat, indem sie es unterlassen hat, den Zentralverwalter anzuweisen, die von der Bundesrepublik Deutschland am 8. Februar 2018 mitgeteilte Änderung der Nationalen Zuteilungstabelle für die klägerische Anlage mit der EU-ID DE000000000000060 im EUTL zu berücksichtigen;
hilfsweise, die Entscheidung der Kommission vom 31. August 2018 zur Aufforderung der Klägerin vom 14. Mai 2018 für nichtig zu erklären;
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgenden Grund gestützt:
Verstofl gegen Unionsrecht
Die Klägerin trägt vor, dass die Kommission verpflichtet sei, den Beschluss nach Art. 52 Abs. 2 der Verordnung Nr. 389/2013 zu erlassen, da die Änderung der Nationalen Zuteilungstabelle mit den Vorgaben des Unionsrechts übereinstimme.
Ferner wird geltend gemacht, dass die produktbezogene historische Aktivitätsrate für das Produkt Eisenerzsinter nach den Regelungen des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission2 auf der Basis der gewogenen Mengen des Eisenerzsinters zu bestimmen sei, der beim Verlassen der Sinteranlage gewogen wird.
Schliefllich ist die Klägerin der Auffassung, dass Eisenerzsinter, der nach seiner Herstellung im Rahmen der Möllervorbereitung an einem Hochofen erneut abgesiebt und als Recycling-Material wieder in eine Sinteranlage gegeben wird, bei der Bestimmung der Aktivitätsrate der Sinteranlage nicht abgezogen werden dürfe.
[1] Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission vom 2. Mai 2013 zur Festlegung eines Unionsregisters gemäfl...
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