Mitteilungen im Abl. nº T-383/19 of Tribunal General de la Unión Europea, July 26, 2019

Resolution DateJuly 26, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-383/19

Klage, eingereicht am 21. Juni 2019 - CI u. a./Parlament und Rat

(Rechtssache T-383/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CI, CJ, CK, CL und CN (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Fouchet)

Beklagte: Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Kläger beantragen

die Nichtigerklärung der Verordnung (EU) 2019/592 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Auflengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union;

die Verurteilung des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments zur Tragung der gesamten Kosten des Verfahrens einschliefllich der Anwaltskosten in Höhe von 5 000 Euro.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt.

Verletzung der aufgrund der Unionsbürgerschaft erworbenen Rechte durch die Verordnung (EU) 2019/592.

Erstens hätten das Parlament und der Rat das Recht der Kläger auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie lebten seit mehr als 15 Jahren in einem anderen Mitgliedstaat der Union, zu dem enge Bindungen bestünden: Einige von ihnen hätten einen Ehepartner und Kinder mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats oder besäflen dort eine Immobilie.

Zweitens verstofle die angefochtene Verordnung gegen den Gleichheitssatz, da sie die Beendigung der ihnen aufgrund ihrer...

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