Mitteilungen im Abl. nº T-231/20 of Tribunal General de la Unión Europea, June 05, 2020

Resolution DateJune 05, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-231/20

Klage, eingereicht am 23. April 2020 - Price/Rat

(Rechtssache T-231/20)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: David Price (Le Dorat, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Fouchet)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

im vorliegenden Rechtszug das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen im beschleunigten Verfahren zur Vorabentscheidung vorzulegen:

Wird mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union die Unionsbürgerschaft der britischen Staatsangehörigen aufgehoben, die vor dem Ende des Übergangszeitraums von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats frei zu bewegen und niederzulassen?

Wenn diese Frage bejaht wird: Ist aufgrund des Zusammenspiels der Art. 2, 3, 10, 12 und 127 des Austrittsabkommens, Nr. 6 seiner Präambel und den Art. 18, 20 und 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union davon auszugehen, dass diese britischen Staatsangehörigen die Rechte aus der Unionsbürgerschaft, die sie vor dem Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union innehatten, ohne Einschränkung behalten?

Falls die zweite Frage verneint wird: Verstöf‌lt das Austrittsabkommen nicht gegen die Art. 18, 20 und 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, soweit er keine Bestimmung enthält, die ihnen erlaubt, ihre Rechte ohne Einschränkung zu behalten?

Verstöf‌lt Art. 127 Abs. 1 Buchst. b des Austrittsabkommens jedenfalls nicht nur gegen die Art. 18, 20 und 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sondern auch gegen die Art. 39 und 40 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, soweit er den Unionsbürgern, die von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, sich im Vereinigten Königreich frei zu bewegen und niederzulassen, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in diesem Land nimmt und, falls das Gericht und der Gerichtshof dies genauso sehen wie der französische Conseil d’État, erstreckt sich dieser Verstof‌l nicht auf die Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht haben?

den Beschluss (EU) 2020/135 des Rates vom 30. Januar 2020 über den Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Grof‌lbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, zusammen Abkommen über den Austritt...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT