Beschlüsse (Information) nº T-383/19 of Tribunal General de la Unión Europea, October 23, 2019

Resolution DateOctober 23, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-383/19

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. Oktober 2019 - Walker u. a./Parlament und Rat

(Rechtssache T-383/19 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EU) 2018/1806 - Verlust der Unionsbürgerschaft - Antrag auf einstweilige Maf‌lnahmen - Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage - Unzulässigkeit“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 256 Abs. 1, Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 15, 16)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Prima facie bestehende Zulässigkeit der Klage - Summarische Prüfung der Klage durch den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter - Klage auf Nichtigerklärung einer Verordnung über die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union im Bereich der Visumpflicht - Klage, die von britischen Staatsangehörigen erhoben wurde, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben und nicht an dem Referendum teilnehmen durften, das zur Einleitung des Austrittsverfahrens geführt hat - Rechtsakt, der diese Staatsangehörigen nicht individuell betrifft - Unzulässigkeit

    (Art. 256 Abs. 1, Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 1; Verordnung 2018/1806 des Parlaments und des Rates in der durch die Verordnung 2019/592 geänderten Fassung)

    (vgl. Rn. 19-21, 31, 32)

  3. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen - Unzulässigkeit einer Klage, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegt

    (Art. 263 Abs. 4 AEUV)

    (vgl. Rn. 22, 31, 32)

  4. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Individuelle Betroffenheit durch einen Rechtsakt allgemeinen Charakters - Voraussetzungen - Verordnung über die Folgen des Austritts des...

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