Council Decision (CFSP) 2022/24 of 10 January 2022 amending Decision (CFSP) 2019/1720 concerning restrictive measures in view of the situation in Nicaragua
Published date | 10 January 2022 |
Subject Matter | Common foreign and security policy |
Official Gazette Publication | Official Journal of the European Union, L 005I, 10 January 2022 |
10.1.2022 | DE | Amtsblatt der Europäischen Union | LI 5/13 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/24 DES RATES
vom 10. Januar 2022
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) | Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (1) angenommen. |
(2) | Am 8. November 2021 gab der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er betonte, dass die Wahl in Nicaragua vom 7. November 2021 ohne demokratische Garantien abgehalten worden sei und ihr Ergebnis nicht legitim sei. Er erklärte, dass die nicaraguanische Regierung der Bevölkerung Nicaraguas das bürgerliche und politische Rechts verwehrt hat, an einer glaubwürdigen, inklusiven, fairen und transparenten Wahl teilnehmen zu können und sie ihrer Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie des Rechts auf friedliche Versammlung beraubt hat. Der Hohe Vertreter erklärte, dass die Union bereit sei, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in Erwägung zu ziehen, einschließlich zusätzlicher restriktiver Maßnahmen. |
(3) | Angesichts der anhaltend ernsten Lage in Nicaragua sollten sieben Personen und drei Organisationen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 aufgenommen werden. |
(4) | Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 10. Januar 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 58).
ANHANG
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird wie folgt geändert:
1. | Die Überschrift der Tabelle erhält folgende Fassung:
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2. | Folgende natürliche Personen werden in die Tabelle aufgenommen:
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