Council Decision (EU) 2020/144 of 3 February 2020 appointing the members and alternate members of the Committee of the Regions for the period from 26 January 2020 to 25 January 2025

Published date04 February 2020
Subject MatterProvisions governing the Institutions
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Union, L 032, 4 February 2020
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4.2.2020 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 32/16

BESCHLUSS (EU) 2020/144 DES RATES

vom 3. Februar 2020

zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 3 und Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

gemäß den Vorschlägen der spanischen und finnischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.
(2) Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern gemäß den Vorschlägen der einzelnen Mitgliedstaaten vom Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
(3) Da die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter am 25. Januar 2020 abgelaufen ist, sollten neue Mitglieder und Stellvertreter ernannt werden.
(4) Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) angenommen. Mit diesem Beschluss werden für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 die von der tschechischen, der dänischen, der estnischen, der zyprischen, der lettischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der österreichischen, der rumänischen, der slowenischen, der slowakischen und der schwedischen Regierung vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter ernannt. Mit dem Beschluss (EU) 2019/2157 werden des Weiteren für denselben Zeitraum drei von der belgischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder, 21 von der deutschen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 20 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, acht von der irischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und acht von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 16 von der spanischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 16 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, zehn von der italienischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 14 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, vier von der maltesischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und vier von ihr vorgeschlagene Stellvertreter sowie acht von der finnischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und acht von ihr vorgeschlagene Stellvertreter ernannt. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder, für die vor dem 15. November 2019
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