Council Directive of 28 March 1983 concerning the importation into Member States of skins of certain seal pups and products derived therefrom (83/129/EEC)

Published date09 April 1983
Subject Mattermedio ambiente,disposiciones en aplicación del artículo 235 CEE,obstáculos técnicos,aproximación de las legislaciones,Política comercial
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Communities, L 91, 9 April 1983
Konsolidierter TEXT: 31983L0129 — DE — 15.06.1989

1983L0129 — DE — 15.06.1989 — 002.001


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►B RICHTLINIE DES RATES vom 28. März 1983 betreffend die Einfuhr in die Mitgliedstaaten von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus (83/129/EWG) (ABl. L 091, 9.4.1983, p.30)

Geändert durch:

Amtsblatt
No page date
M1 Richtlinie des Rates 85/444/EWG vom 27. September 1985 L 259 70 1.10.1985
►M2 Richtlinie des Rates 89/370/EWG vom 8. Juni 1989 L 163 37 14.6.1989



▼B

RICHTLINIE DES RATES

vom 28. März 1983

betreffend die Einfuhr in die Mitgliedstaaten von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus

(83/129/EWG)



DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses ( 2 ),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Europäische Parlament hat eine Entschliessung zum Handel der Gemeinschaft mit Erzeugnissen aus Seehundfell und insbesondere aus dem Fell der Jungtiere der Sattel- und Mützenrobben angenommen.

In einigen Mitgliedstaaten sind bereits freiwillige oder gesetzliche Maßnahmen zur Beschränkung der Einfuhr oder Vermarktung der Felle von Jungtieren der Sattelrobben (whitecoats) und von Jungtieren der Mützenrobben (bluebacks) getroffen worden. Ein Mitgliedstaat verlangt bereits die Kennzeichnung aller Erzeugnisse aus Seehundfell.

Verschiedene Studien haben Zweifel über die Bestände von Mützen- und Sattelrobben aufkommen lassen, insbesondere was die Auswirkungen der nichttraditionellen Jagd auf Erhaltung und Bestand der Mützenrobben angeht.

Die Nutzung von Robbenbeständen und anderen Arten ist, wenn sie im Einklang mit deren Belastbarkeit und unter Wahrung der natürlichen Gleichgewichte erfolgt, eine naturgegebene und legitime Betätigung und stellt in bestimmten Regionen der Welt einen wichtigen Bestandteil der traditionellen Lebensbedingungen und der Wirtschaft dar. Die von den Inuit ausgeübte traditionelle Jagd verschont die Jungrobben. Folglich sollten die Interessen der Inuit nicht berührt werden.

Es ist wünschenswert, daß weitere Untersuchungen über die wissenschaftlichen Aspekte und Folgen der Tötung von...

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