Mitteilungen im Abl. nº T-560/17 of Tribunal General de la Unión Europea, October 13, 2017

Resolution DateOctober 13, 2017
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-560/17

Klage, eingereicht am 16. August 2017 - Fortischem/Parlament und Rat

(Rechtssache T-560/17)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Fortischem a.s. (Nováky, Slowakei) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Arhold, P. Hodál und M. Staroň)

Beklagte: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Buchst. d in Anhang III Teil I der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/20081 für nichtig zu erklären und;

den Beklagten die Kosten der Klage aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende drei Gründe gestützt:

Die angefochtene Bestimmung sei für nichtig zu erklären, da sie gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstofle, indem sie den Betreibern von Produktionsanlagen von Quecksilberzellen die Möglichkeit nehme, eine Fristverlängerung zu erhalten, um die besten verfügbaren Techniken einzuhalten, wenn die Voraussetzungen nach der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) erfüllt seien.

Die angefochtene Bestimmung sei für nichtig zu erklären, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäfligkeit verstofle, indem (a) eine starre Frist für den Ausstieg aus der Quecksilberzellenherstellung festgelegt werde, die weit vor der Frist ende, die sich aus der anwendbaren internationalen Regelung über Quecksilber ergebe, ohne zumindest in bestimmten Fällen die Möglichkeit für Erweiterungen/Ausnahmen zu gewähren, (b) Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht würden, die keinen wesentlichen Umweltnutzen für eine breitere Öffentlichkeit bewirkten, zugleich aber den Betreibern erhebliche Nachteile zufügten, und (c) bestehende...

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