Berichtigung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 176 vom 27. Juni 2013)

Published date28 December 2020
Official Gazette PublicationAmtsblatt der Europäischen Union, L 436, 28. Dezember 2020
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28.12.2020 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 436/77

Berichtigung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG

( Amtsblatt der Europäischen Union L 176 vom 27. Juni 2013 )

Seite 402, Abschnitt II Artikel 123 Absatz 2 Satz 2:

Anstatt:

„… Die zuständigen Behörden verlangen von den Instituten, über Artikel 383 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinaus jedes weitere bedeutende Geschäft mit diesen Unternehmen zu melden. Diese Verfahren und bedeutenden Geschäfte werden von den zuständigen Behörden überwacht.“

muss es heißen:

„… Die zuständigen Behörden verlangen von den Instituten, über Artikel 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinaus jedes weitere bedeutende Geschäft mit diesen Unternehmen zu melden. Diese Verfahren und bedeutenden Geschäfte werden von den zuständigen Behörden überwacht.“


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