Commission Delegated Regulation (EU) 2021/2245 of 12 October 2021 amending Delegated Regulation (EU) 2017/891 as regards the calculation of the value of marketed production of producer organisations in the fruit and vegetable sector

Published date17 December 2021
Subject MatterProcessed fruit and vegetables,Fruit and vegetables,Common organisation of agricultural markets
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Union, L 453, 17 December 2021
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17.12.2021 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 453/3

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/2245 DER KOMMISSION

vom 12. Oktober 2021

zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 hinsichtlich der Berechnung des Werts der vermarkteten Erzeugung von Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 37 Buchstabe c Ziffern i und iv,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Naturkatastrophen und widrige Witterungsverhältnisse schädigen seit mehreren Jahren in zunehmendem Maße die Obst- und Gemüseerzeugung in der Union. Im Jahr 2017 wurde der mit der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates (2) errichtete Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen und Lettland erhielt konkrete Unterstützung zur Behebung von Schäden, die durch schwere Überschwemmungen im Sommer und Herbst 2017 verursacht worden waren. Aufgrund starker Regenfälle und Überschwemmungen in einigen Teilen der Union (Estland, Lettland, Litauen und Finnland) wurde im Jahr 2018 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/108 der Kommission (3) eine Dringlichkeitsmaßnahme in Form einer Beihilfe für Landwirte eingeführt. Im Frühjahr 2021 kam es in bestimmten Regionen mehrerer Mitgliedstaaten (insbesondere Spanien, Frankreich und Italien) zu schweren Frösten, die vor allem bestimmte Erzeugnisse (Pfirsiche, Nektarinen, Äpfel und andere) schädigten. Dadurch gingen mehr als 50 % der Produktion verloren.
(2) Da Naturkatastrophen und widrige Witterungsverhältnisse immer häufiger auftreten, ist bei der Berechnung des Werts der vermarkteten Erzeugung von Erzeugerorganisationen eine langfristige Lösung erforderlich, damit sie künftigen Krisen besser standhalten. Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission (4) muss geändert werden, um im Falle von Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhältnissen, durch die die Erzeugung für den Verzehr und die Verarbeitung unbrauchbar wird, für Flexibilität bei der Berechnung des Werts der vermarkteten Erzeugung von Erzeugerorganisationen in der Union zu sorgen.
(3) Große Einbrüche beim Wert der vermarkteten Erzeugung infolge von Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhältnissen haben erhebliche Auswirkungen auf den Betrag der Unterstützung durch die Union, den die Erzeugerorganisationen im Folgejahr erhalten, da dieser Betrag als Prozentsatz des Werts der vermarkteten Erzeugung jeder einzelnen
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