Council Decision 2010/565/CFSP of 21 September 2010 on the European Union mission to provide advice and assistance for security sector reform in the Democratic Republic of the Congo (EUSEC RD Congo)

Published date22 September 2010
Subject MatterCommon foreign and security policy
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Union, L 248, 22 September 2010
Konsolidierter TEXT: 32010D0565 — DE — 01.07.2015

2010D0565 — DE — 01.07.2015 — 005.001


Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

►B BESCHLUSS 2010/565/GASP DES RATES vom 21. September 2010 über die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (ABl. L 248 vom 22.9.2010, S. 59)

Geändert durch:

Amtsblatt
No page date
►M1 BESCHLUSS 2011/538/GASP DES RATES vom 12. September 2011 L 236 10 13.9.2011
►M2 BESCHLUSS 2012/515/GASP DES RATES vom 24. September 2012 L 257 18 25.9.2012
►M3 BESCHLUSS 2013/468/GASP DES RATES vom 23. September 2013 L 252 29 24.9.2013
►M4 BESCHLUSS 2014/674/GASP DES RATES vom 25. September 2014 L 282 24 26.9.2014
►M5 BESCHLUSS (GASP) 2015/883 DES RATES vom 8. Juni 2015 L 143 14 9.6.2015




▼B

BESCHLUSS 2010/565/GASP DES RATES

vom 21. September 2010

über die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo)



DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 und Artikel 43,

in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Auf Grundlage der Gemeinsamen Aktion 2005/355/GASP ( 1 ) führt die Union seit dem 2. Mai 2005 eine Beratungs- und Unterstützungsmission im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) (EUSEC RD Congo) durch. Das gegenwärtige Mandat der Mission ist in der Gemeinsamen Aktion 2009/709/GASP ( 2 ) festgelegt, die am 30. September 2010 endet.
(2) Der Generalsekretär/Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hatte am 27. Juli 2009 ein Schreiben an den Präsidenten der DR Kongo gerichtet, in dem er das erneuerte Engagement der Union darlegte. Im Anschluss an dieses Schreiben wurde das Mandat der Mission mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 angepasst. Das Schreiben wurde von der kongolesischen Regierung in ein Aktionsprogramm umgesetzt, das am 21. Januar 2010 vom Minister für Verteidigung und für ehemalige Kämpfer und dem Leiter der Mission EUSEC RD Congo unterzeichnet worden ist.
(3) Nach der 2005 erfolgten Ratifizierung der Verfassung der Dritten Kongolesischen Republik konnte mit der Durchführung der Wahlen im Jahr 2006 der Übergangsprozess in der DR Kongo abgeschlossen und im Jahr 2007 eine Regierung gebildet werden, deren Programm insbesondere eine umfassende Reform des Sicherheitssektors, die Ausarbeitung eines nationalen Konzepts sowie prioritäre Maßnahmen für die Reform der Polizei, der Streitkräfte und der Justiz vorsieht. Die Tatsache, dass ein Plan für die in drei Phasen – von 2009 bis 2025 – verlaufende Reform der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) ausgearbeitet wurde, der Ende Mai 2009 vom Präsidenten der Republik gebilligt und am 26. Januar 2010 den Vertretern der internationalen Gemeinschaft unterbreitet wurde, und die Tatsache, dass Eigenverantwortung für die Aufgabe der Koordinierung der von den verschiedenen Akteuren zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors durchgeführten Maßnahmen übernommen wurde, sind Belege dafür, welches Interesse die kongolesischen Behörden der operativen Umsetzung dieses Reformprozesses in der DR Kongo beimessen.
(4) Die Vereinten Nationen haben in mehreren Resolutionen des Sicherheitsrates bekräftigt, dass sie den Übergangsprozess und die Reform des Sicherheitssektors unterstützen; sie führen in der DR Kongo die Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) durch, die sich auf die Friedenssicherung im Osten des Landes und auf die Friedenskonsolidierung im gesamten Land konzentriert. Mit der am 28. Mai 2010 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angenommenen Resolution 1925 (2010) wurde das Mandat der MONUC bis zum 30. Juni 2010 verlängert; seit dem 1. Juli 2010 trägt sie nun die Bezeichnung Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) und hat den Auftrag, in enger Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Partnern die kongolesischen Behörden bei ihren Anstrengungen zur Stärkung und Reform der Sicherheitsinstitutionen zu unterstützen.
(5) Im Rahmen ihres umfassenderen Engagements, das darauf ausgerichtet ist, die Entwicklung und die Demokratie in der afrikanischen Region der Großen Seen zu fördern, hat die Union die Reform des Sicherheitssektors in der DR Kongo kontinuierlich unterstützt, wobei sie darauf achtet, Maßnahmen zu fördern, die mit den Menschenrechten, dem humanitären Völkerrecht, den demokratischen Normen sowie mit den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung, der Transparenz und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind.
(6) Am 14. Juni 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/329/GASP angenommen, mit der die Gemeinsame Aktion 2007/405/GASP betreffend die Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihre Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo) ( 3 ) geändert und um weitere 3 Monate verlängert wird.
(7) Im Hinblick auf eine bessere Koordinierung, Kohärenz und Komplementarität der Tätigkeiten der Union in der DR Kongo sollte beim Engagement der Union die Abstimmung zwischen den beiden Missionen, zwischen den europäischen Akteuren in der DR Kongo sowie zwischen Brüssel und Kinshasa verstärkt werden und dabei die Vorteile, die aus dem neuen europäischen institutionellen Gefüge erwachsen, in vollem Umfang genutzt werden.
(8) Am 11. August 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/440/GASP ( 4 ) zur Verlängerung des Mandats von Herrn Roeland VAN DE GEER als Sonderbeauftragter der EU (EUSR) für die afrikanische Region der Großen Seen angenommen.
(9) Am 29. Juli 2010 hat der Rat ein Krisenmanagementkonzept für den Einsatz der Missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der DR Kongo gebilligt.
(10) Drittstaaten sollten sich entsprechend den vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien an dem Projekt beteiligen.
(11) Die derzeitige Sicherheitslage in der DR Kongo könnte sich verschlechtern, was schwerwiegende Folgen für die Konsolidierung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der internationalen und regionalen Sicherheit haben könnte. Setzt die Union ihr Engagement in politischer wie in finanzieller Hinsicht fort, so wird dies zur weiteren Stabilisierung der Region beitragen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



Artikel 1

Mission

(1) Die Union führt eine Beratungs- und Unterstützungsmission im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), nachstehend als „EUSEC RD Congo“ oder „Mission“ bezeichnet, durch, um die kongolesische Regierung beim Aufbau eines Verteidigungsapparates zu unterstützen, der in der Lage ist, die Sicherheit der kongolesischen Bevölkerung unter Wahrung der demokratischen Normen, der Menschenrechte sowie der Grundsätze einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Transparenz zu gewährleisten.

(2) Die Mission handelt gemäß dem in Artikel 2 beschriebenen Aufgabenbereich.

▼M5

Artikel 2

Mandat

Um die Ergebnisse der EUSEC RD Congo zu konsolidieren und den Übergang auf die FARDC vorzubereiten, sobald der Einsatz im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beendet ist, wird die EUSEC RD Congo

die Umsetzung und Überwachung der Reform der FARDC fortsetzen, indem die Bereitstellung strategischer Beratung einschließlich bei der Generalinspektion beibehalten wird; hierbei werden Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen berücksichtigt, wobei gleichzeitig eine enge Abstimmung mit den...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT