Council Implementing Regulation (EU) 2021/1242 of 29 July 2021 implementing Regulation (EU) No 267/2012 concerning restrictive measures against Iran

Published date30 July 2021
Date of Signature29 July 2021
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Union, L 272, 30 July 2021
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30.7.2021 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 272/4

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1242 DES RATES

vom 29. Juli 2021

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angenommen.
(2) Der Rat hat am 18. Juni 2020 die Verordnung (EU) 2020/847 (2) zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angenommen.
(3) Nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-580/19 (3) sollte Sayed Shamsuddin Borborudi von der in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden.
(4) Darüber hinaus sollten aufgrund der Überprüfung des Anhangs II des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates (4) die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen, die in der darin enthaltenen Liste aufgeführt sind, beibehalten werden, soweit ihre Namen nicht in Anhang VI jenes Beschlusses aufgeführt sind, und 21 Einträge in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollten aktualisiert werden.
(5) Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 29. Juli 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. DOVŽAN


(1) ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.

(2) Durchführungsverordnung (EU) 2020/847 des Rates vom 18. Juni 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 196 vom 19.6.2020, S. 1).

(3) Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2021, Sayed Shamsuddin Borborudi gegen Rat der Europäischen Union, T-580/19, ECLI:EU:T:2021:330.

(4) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39).


ANHANG

Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird wie folgt geändert:

1. Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind, sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unterstützen“ wird der folgende Eintrag gestrichen: „25. Sayed Shamsuddin Borborudi“.
2. Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind, sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unterstützen“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „A. Personen“:
Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
„8. Ebrahim MAHMUDZADEH Ehemaliger Geschäftsführer von Iran Electronic Industries (siehe Teil B Nummer 20). Bis September 2020 Generaldirektor der Organisation für soziale Sicherheit der Streitkräfte. Bis Dezember 2020 stellvertretender Verteidigungsminister Irans. 23.6.2008
13. Anis NACCACHE Ehemaliger geschäftsführender Direktor des Unternehmens Barzagani Tejarat Tavanmad Saccal Companies; das Unternehmen hat versucht, sensible Güter für in der Resolution 1737 (2006) aufgeführte Einrichtungen zu erwerben. 23.6.2008
16. Konteradmiral Mohammad SHAFI’I RUDSARI (Aliasnamen: ROODSARI, Mohammad, Hossein, Shafiei; ROODSARI, Mohammad, Shafi’I; ROODSARI, Mohammad, Shafiei; RUDSARI, Mohammad, Hossein, Shafiei; RUDSARI, Mohammad, Shafi’I; RUDSARI, Mohammad, Shafiei) Ehemaliger stellvertretender Minister für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte, zuständig für Koordinierung (siehe Teil B Nummer 29). 23.6.2008
17. Abdollah SOLAT SANA (Aliasnamen: Solatsana Solat Sanna; Sowlat Senna; Sovlat Thana) Geschäftsführender Direktor der Anlage für Uranumwandlung in Isfahan. In dieser Anlage wird das Prozessmedium (UF6) für die Anreicherungsanlagen in Natanz hergestellt. Am 27. August 2006 erhielt Solat Sana eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahmadinejad für seinen Einsatz. 23.4.2007
23. Davoud BABAEI Derzeitiger Sicherheitschef des dem Verteidigungsministerium unterstehenden Logistik-Forschungsinstituts der Streitkräfte ‚Organisation of Defensive Innovation and Research’ (SPND), das unter der Leitung des von den VN benannten Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi stand. Die IAEO bringt das SPND mit einer eventuellen militärischen Dimension des iranischen Nuklearprogramms, bei dem Iran nicht zu einer Zusammenarbeit bereit ist, in Verbindung. In seiner Eigenschaft als Sicherheitschef ist Babaei
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