Commission Regulation (EC) No 1575/2000 of 19 July 2000 implementing Council Regulation (EC) No 577/98 on the organisation of a labour force sample survey in the Community concerning the codification to be used for data transmission from 2001 onwards

Published date09 August 2000
Subject Matterinformación y verificación,disposiciones sociales
Official Gazette PublicationDiario Oficial de las Comunidades Europeas, L 181, 20 de julio de 2000
Konsolidierter TEXT: 32000R1575 — DE — 19.12.2002

2000R1575 — DE — 19.12.2002 — 001.001


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►B VERORDNUNG (EG) Nr. 1575/2000 DER KOMMISSION vom 19. Juli 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft hinsichtlich der von 2001 an für die Datenübermittlung zu verwendenden Codierung (ABl. L 181, 20.7.2000, p.16)

Geändert durch:

Amtsblatt
No page date
►M1 Verordnung (EG) Nr. 2104/2002 der Kommission vom 28. November 2002 L 324 14 29.11.2002

Berichtigt durch:

►C1 Berichtigung, ABl. L 272 vom 25.10.2000, S. 47 (1575/00)
►C2 Berichtigung, ABl. L 053 vom 23.2.2001, S. 30 (1575/00)



▼B

VERORDNUNG (EG) Nr. 1575/2000 DER KOMMISSION

vom 19. Juli 2000

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft hinsichtlich der von 2001 an für die Datenübermittlung zu verwendenden Codierung



DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft ( 1 ), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1571/98 der Kommission ( 2 ), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 sind Durchführungsmaßnahmen erforderlich, um die für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung der Variablen festzulegen.
(2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch den Beschluß 89/382/EWG, Euratom des Rates ( 3 ) eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:



Artikel 1

Die vom Jahr 2001 an für die Datenübermittlung zu verwendende Codierung ist im Anhang dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG



▼C1

▼B
DEMOGRAPHISCHER HINTERGRUND
ERWERBSTÄTIGKEIT
MERKMALE DER ERSTEN ERWERBSTÄTIGKEIT
GELEISTETE ARBEITSSTUNDEN
ZWEITE ERWERBSTÄTIGKEIT
FRÜHERE ERWERBSTÄTIGKEIT VON PERSONEN, DIE SICH IN KEINEM ARBEITSVERHÄLTNIS BEFINDEN
ARBEITSUCHE
METHODEN DER ARBEITSUCHE, DIE WÄHREND DER LETZTEN 4 WOCHEN ANGEWANDT WURDEN
HAUPTERWERBSTÄTIGKEIT
SCHULISCHE UND BERUFLICHE BILDUNG
SITUATION 1 JAHR VOR DER ERHEBUNG
EINKOMMEN
TECHNISCHE ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEFRAGUNG
ATYPISCHE ARBEIT
(1) Für Spanien wird der Bezugszeitraum an die Frist angepaßt, die die staatliche Arbeitsverwaltung rechtsverbindlich festgelegt hat.

▼M1

1.

Die Variablen werden wie folgt kodiert:



SCHULISCHE UND BERUFLICHE BILDUNG

Variable Spalte Code Filter/Erläuterungen
EDUCSTAT 293 Schüler/Student oder Auszubildender in regulärem Bildungsgang in den vergangenen vier Wochen Alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind
1 War in diesem Zeitraum Schüler/Student oder Auszubildender
2 War in diesem Zeitraum kein Schüler/Student oder Auszubildender
9 Entfällt (Kind jünger als 15 Jahre)
blanko Ohne Angabe
EDUCLEVEL 294 Grad dieses allgemeinen oder beruflichen Bildungsgangs EDUCSTAT = 1
1 ISCED 1
2 ISCED 2
3 ISCED 3
4 ISCED 4
5 ISCED 5
6 ISCED 6
9 Entfällt (EDUCSTAT = 2, 9, blanko)
blanko Ohne Angabe
EDUCFIELD 295/297 Fach dieses allgemeinen oder beruflichen Bildungsgangs EDUCSTAT = 1 und EDUCLEVEL = 3-6
000 Allgemeine Bildungsgänge
100 Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft
200 Geisteswissenschaften, Sprachen und Kunst
222 Fremdsprachen
300 Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
400 Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik
420 Lebenswissenschaften (einschließlich Biologie und Umweltwissenschaften)
440 Physik (einschließlich Physik, Chemie und Geowissenschaften)
460 Mathematik und Statistik
481 Informatik
482 Computerbedienung
500 Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen
600 Agrarwissenschaft und Veterinärwissenschaft
700 Gesundheit und soziale Dienste
800 Dienstleistungen
900 Nicht bekannt
999 Entfällt (EDUCSTAT = 2, 9, blanko oder EDUCLEVEL ≠ 3-6)
blanko Ohne Angabe
COURATT 298 Haben Sie in den vergangenen 4 Wochen außerhalb des regulären Bildungssystems an Lehrgängen, Seminaren oder Konferenzen teilgenommen oder Privatunterricht erhalten (im Folgenden werden alle derartige Veranstaltungen als „Unterrichtsaktivitäten“ bezeichnet)? Alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind
1 Ja
2 Nein
9 Entfällt (Kind jünger als 15 Jahre)
blanko Ohne Angabe
COURLEN 299/301 Anzahl der in den letzten 4 Wochen bei allen Unterrichtsaktivitäten verbrachten Stunden COURATT = 1
3-stellig Anzahl der Stunden
999 Entfällt (COURATT = 2, 9, blanko)
blanko Ohne Angabe
COURPURP 302 Zweck der jüngsten Unterrichtsaktivität COURATT = 1
1 Hauptsächlich berufliche Gründe
2 Hauptsächlich private Gründe
9 Entfällt (COURATT = 2, 9, blanko)
blanko Ohne Angabe
COURFIELD 303/305 Fach der jüngsten Unterrichtsaktivität COURATT = 1
000 Allgemeine Bildungsgänge
100 Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft
200 Geisteswissenschaften, Sprachen und Kunst
222 Fremdsprachen
300 Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
400 Naturwissenschaften,
...

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